Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Bekanutmachung, 
betreffend die Einführung von Bestimmungen über die zollamtliche Behandlung der 
Eisenbahn-Fahrzeuge der internationalen Schlafwagengesellschaft in Brüssel. 
Vom 5. Dezember 1901. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. November d. J. nachstehende 
Restimmungen 
über die zollamtliche Behandlung der Eisenbahn-Fahrzeuge der internationalen Schlafwagen- 
beschloss zesellschaft in Brüssel 
eschlossen: "„ 
Die Eisenbahn-Fahrzeuge der internationalen Schlafwagengesellschaft in Brüssel werden auf 
Grund des §. 114 des Vereinszollgesetzes vom Eingangsgolle frrl riaßen, so lange sie nur zu vorüber- 
gehendem Gebrauch im Julande bestimmt sind. Bedingung für die Freilassung ist, daß die Gesellschaft 
sich gerichtlich oder notariell verpflichtet, dem Reichs-Eisenbahn= Amte ein Verzeichniß ihrer in Frage 
kommenden Eisenbahn = Fahrzeuge, woraus Ordnungsnummer, Verwendungszweck, Verkehrskurs, Auf- 
stellungsort und elwa bereils erfolgte Verzollung zu ersehen sein müssen, einzureichen, dieser Behörde von 
jeder Aenderung des Wagenbestandes durch Zugang, Verkauf, Unbrauchbarwerden, Verwendung in einem 
anderen Kurse oder Zurückziehung beziehungsweise endgültige Rücksührung ins Ausland spätestens 
10 Tage nach Eintritt der Veränderung Anzeige zu erstatlen und für jede Zuwiderhandlung gegen diese 
Verpflichtungen eine Konventionalstrafe von 1000 M. zu zahlen. 
Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 5. Dezember 1901. 
Der Reichskanzler. 
Graf v. Bülow. 
44. Militär = Wesen. 
Bekunntmachung. 
An Stelle des Dr. med. Arnold Siegmund zu Porto Allegre (Bekanntmachung vom 12. Februar 1899 
Central-Blatt S. 46) ist dem praktischen Arzte, Assistenzarzt I. Klasse Dr. Karl Schinke zu Siöo Leopoldo 
bei Porto Allegre auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, 
Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1a und b daselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte 
Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in 
Brasilien haben. 
Berlin, den 9. Dezember 1901. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
	        
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