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denm Nebenzollamt 1l zu Ziegenhals im Bezirke des Hauptzollamis zu Neuftadt O. S. die Be-
fugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und zur Abfertigung
der unter die Tarifnummern 22f, g 1 und 2 und die Anmerkung zu 22 f und 8 fallenden Waaren zu
anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern,
dem Nebenzollamt I zu Kattowitz im Bezirke des Hauptzollamts zu Myslowitz die Befugniß
zur Abfertigung von Wollenwaaren der Nummern 414 5 und 68 des Zolltarifs zu anderen als den
höchsten Zollsätzen dieser Nummern,
dem Steueramt I zu Frausta dt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa die Befugniß zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II,
dem Haunptsteueramte für inländische Gegenstände zu Berlin die Befugniß zur Abfertigung des
von der Brauerei Oswald Berliner in Berlin mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus-
zuführenden Bieres,
dem Steueramt I zu Allenstein im Bezirke des Hauptsteueramts zu Osterode die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Baumwollensamenöl in Fässern, welches nach amtlicher Denaturirung
zur Seifenfabrikation verwendet werden soll, und
dem Nebenzollamte ll zu Weißenhaus im Bezirke des Hauptzollamts zu Aachen die Befugniß
zur Bescheinigung des Ausganges von Bier, für welches Steuervergütung beansprucht wird.
Im Königreiche Bayern.
Es ist ertheilt worden:
der Aufschlageinnehmerei zu Schwabach im Bezirke des Hauptzollamts zu Nürnberg die Be-
fugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben, zur Aserügung von mit dem Anspruch auf Malz-
aufschlagvergütung ausgehendem Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen und
der Aufschlageinnehmerei zu Geroldshausen im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg die
Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber-
gangsscheinen.
Im Königreiche Sachsen.
Es ist ertheilt worden:
4 dem Hauptzollamte zu Meißen die Befugniß zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß
mit Begleitschein 1 oder Uebergangsschein eingehenden Biersendungen und
dem Nebenzollamt! zu Tetschen im Bezirke des Hauptzollamts zu Schandau die Befugniß zur
Abfertigung von Waaren der Nummern 414 5 und 6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zoll-
sätzen dieser Nummern.
Im Königreiche Württemberg.
Dem Zollamte zu Biberach im Bezirke des Hauptzollamts zu Ulm ist die Befugniß zu Abfertigungen
im Eisenbahnverkehre nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereins-Zollgesetzes beigelegt worden.
Der Sitz des Kameralamts Ochsenhausen ist nach Biberach verlegt worden. In Folge dessen
hat das Orts= und Grenzsteueramt Ochsenhausen im Kameralamtsbezirke Biberach die Ermächtigung zur
Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, geschrotenes Malz und Wein, sowie
zur Erhebung der Uebergangssteuer von Bier und geschrotenem Malz erhalten. Bei dem Kameralamie
Biberach sind die sämmtlichen eben genannten Befugnisse im Uebergangsverkehr in Wegfall gekommen,
dagegen die Abfertigungsbefugnisse im Branntweinverkehre verblieben.