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2. Hinter Ziffer 1 der Anleitung zum Gebrauch ist einzufügen:
„Ia. Außer den Brennereien, welche ausschließlich Maischbottichsteuer entrichtet haben, sind
auch die Brennereien mitaufzunehmen, welche nur während eines Theiles des Betriebs-
jahrs Maischbonichsteuer entrichtet haben und wegen der Zuschlagentrichtung während
des übrigen Theiles in den Spalten 15 und 16 der Nachweisung 3 als Zuschlag-
brennereien mitnachgewiesen sind. Bei diesen Brennereien sind nur der der Maisch-
boltichsteuer unterworfene Bottichraum und die daraus erzeugte Alkoholmenge zu
1. Unter B i
berücksichtigen.“
Zu Muster 6.
st
a) in der Spalte 5 hinter dem Worte „Kontingentscheine“ einzufügen:
vund der ausgerechneten Kontingentswerthe"“,
b) statt der Spalten 10 bis 16 eine Spalte mit der Aufschrift „An Zuschlag zur Ver-
brauchsabgabe wurden erhoben Mark“ vorzusehen.
2. Unter C treten an die Stelle der Spalten 1 bis 17 die folgenden:
nach den vollen
An allgemeiner Brennsteuer wurden erhoben
nach ermäßigten Sätzen
in in landwirthschaftlichen
Korn- Genossenschaftsbrennereien
brennereien
Söätzen (B. O. 8. 172a) zu zu
zur Hälfte vier Fünfteln vier Zehnteln
der vollen Sätze
zusammen
Mark "„ Mark "„ Mark " Mark Mark
1. v 2. 8. 4. 6.
An besonderer Brennsteuer wurden erhoben
für den Sommerbetrieb in bei Verarbeitung von ·
landwirthschaftlichen · Zell- Einnahme
Brennereien Rübenstoffen stoffen an
zum Satze von zusammen Brennsteuer
(Summe der
1 Mark 2 Mat3 Marsse Mark 15 Mark 15 Mark
MartkNark 1 MarxMart Mart Mart Martk
6.
für das Hekloliter Alkohol
7. 8. 8. 10. 11 12.
Spalten 5 und 12)
Mart
13.