Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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2. Hinter Ziffer 1 der Anleitung zum Gebrauch ist einzufügen: 
„Ia. Außer den Brennereien, welche ausschließlich Maischbottichsteuer entrichtet haben, sind 
auch die Brennereien mitaufzunehmen, welche nur während eines Theiles des Betriebs- 
jahrs Maischbonichsteuer entrichtet haben und wegen der Zuschlagentrichtung während 
des übrigen Theiles in den Spalten 15 und 16 der Nachweisung 3 als Zuschlag- 
brennereien mitnachgewiesen sind. Bei diesen Brennereien sind nur der der Maisch- 
boltichsteuer unterworfene Bottichraum und die daraus erzeugte Alkoholmenge zu 
1. Unter B i 
berücksichtigen.“ 
Zu Muster 6. 
st 
a) in der Spalte 5 hinter dem Worte „Kontingentscheine“ einzufügen: 
vund der ausgerechneten Kontingentswerthe"“, 
b) statt der Spalten 10 bis 16 eine Spalte mit der Aufschrift „An Zuschlag zur Ver- 
brauchsabgabe wurden erhoben Mark“ vorzusehen. 
2. Unter C treten an die Stelle der Spalten 1 bis 17 die folgenden: 
nach den vollen 
An allgemeiner Brennsteuer wurden erhoben 
nach ermäßigten Sätzen 
in in landwirthschaftlichen 
Korn- Genossenschaftsbrennereien 
brennereien 
Söätzen (B. O. 8. 172a) zu zu 
zur Hälfte vier Fünfteln vier Zehnteln 
der vollen Sätze 
zusammen 
  
  
  
  
  
Mark "„ Mark "„ Mark " Mark Mark 
1. v 2. 8. 4. 6. 
An besonderer Brennsteuer wurden erhoben 
für den Sommerbetrieb in bei Verarbeitung von · 
landwirthschaftlichen · Zell- Einnahme 
Brennereien Rübenstoffen stoffen an 
zum Satze von zusammen Brennsteuer 
(Summe der 
1 Mark 2 Mat3 Marsse Mark 15 Mark 15 Mark 
MartkNark 1 MarxMart Mart Mart Martk 
6. 
für das Hekloliter Alkohol 
  
7. 8. 8. 10. 11 12. 
Spalten 5 und 12) 
Mart 
13. 
  
  
  
 
	        
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