An F. ang
Nr. 33 des Centralblat #4 für das Deutsche Keich,
Berlin, Freitag, den 24. Juli 1903.
Militär wesen.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. b, B. b und c oder C. b (Realgymnasium, Realprogymnasium, Realschule)
mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
UAbersicht.
Offentliche Lehranstalten. Seiten Progymnasien (0. a).
Gymnasien (A. a) ....... .4b4Realprogyumasien(0.h) ..
Realgymnafie11(A..b). .... . ..459 Realschulen (C. ..
Oberrealschulen (A. c)h) .... ....4610ffentlicheSchulkehxerfemmaxc((-d
Progymnasien(B.a)... ... . 462 I AndereoffentlicheLehranstaltte((-e).
Realprogynmasien(B.b)... 463PrivatLehranstalten.......
Realschulen (B. c) . . 463 Lehranstalten im Auslande
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