Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

An F. ang 
Nr. 33 des Centralblat #4 für das Deutsche Keich, 
  
Berlin, Freitag, den 24. Juli 1903. 
  
  
  
  
Militär wesen. 
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter 
A. b, B. b und c oder C. b (Realgymnasium, Realprogymnasium, Realschule) 
mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
UAbersicht. 
Offentliche Lehranstalten. Seiten Progymnasien (0. a). 
Gymnasien (A. a) ....... .4b4Realprogyumasien(0.h) .. 
Realgymnafie11(A..b). .... . ..459 Realschulen (C. .. 
Oberrealschulen (A. c)h) .... ....4610ffentlicheSchulkehxerfemmaxc((-d 
Progymnasien(B.a)... ... . 462 I AndereoffentlicheLehranstaltte((-e). 
Realprogynmasien(B.b)... 463PrivatLehranstalten....... 
Realschulen (B. c) . . 463 Lehranstalten im Auslande 
69 
Seite 
463 
465 
465 
.. 469 
171 
472 
4f4
	        
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