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Post= und Telegraphenwesen.
Anderung der Postordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom
28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900, wie folgt, geändert:
Hinter § 70 ist folgender neue Paragraph einzuschalten:
§/ T0 a.
„Rohrpostbeförderung.“
Die Bedingungen für die Benutzung der Nohrpost werden durch eine besondere Rohrpost-
ordnung festgesetzt.
Die Anderung tritt mit dem 1. August 1903 in Kraft.
Berlin W. 66, den 25. Juli 1903.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.
6. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datum
2 —— — 2
der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs-
7 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
. 2. 1 ¾ 4. ¾ 6.
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1. Franz Sarka, geboren am 1. (4.) Oktober 1865 zu diebsta lim Rückfalles Königlich Preußischer 16. Juli d. J.
Fleischergeselle, Sestroun, Bezirk Selcan, Böhmen, (2 Jahre 1 Monat Regierungspräsident zu
ortsangehörig ebendaselbst, Zuchthaus, laut Er- Caßsel
kenntnis vom 30.
» « August 1901),
2.] Wilhelm (Vinzent) 81 Jahre alt, geboren zu Grigolischken, Münzverbrechen Königlich Preußischer 113. Juli d. J.
« Schaeperies, Rußland, russischer Staatsange-(6 Jahre Zuchthaus, Regierungspräsident zu
Knecht, höriger, laut Erkenntnis vom Königsberg,
Kaspar Valenta,
Fabrikarbeiter,
geboren am 4. Januar 1869 zu Unter-
lags, Bezirk Blatna, Böhmen, öster-
reichischer Staatsangehöriger,
28. Juni 1898),
versuchter Diebstahl
im Rückfalle und
Widerstand gegen
die Staatsgewalt
(1 Jahr 1 Monat
Zuchthaus, laut Er-
kenntnis vom 14.Fe-
bruar 1902),
Stadtmagistrat Augs-
burg, Bayern,
28. April d. J.