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Centralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Znnern.
Zu beriehen durch alle Vostanstalten und Zuchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 2. Oktober 1903. V 45.
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme #
von Civilstandsakten: — Entlassungen. Seite 645% 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Medizinal- und Vetertnärwesen: Denaturierung nicht Reichsgebiete.. 646
zum Genusse für Menschen bestimmten Fleisches 646
1. Koufulat wesen.
Dem Kaiserlichen Ministerresidenten und Generalkonsul Coates in Bangkok ist auf Grund des § 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das
Gebiet des Königreichs Siam die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer,
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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Dem Kaiserlichen M inisterresidenten Freiherrn von Heintze in Havana ist auf Grund des §.1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet
der Republik Cuba die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen sowie die Geburten, Heiraten
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Vizekonsul in Paranagua (Brasilien), Emil Schmidt, ist die erbetene
Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Vizekonsul in Beira, Paul Minck, ist die erbetene Entlassung aus dem
Reichsdienst erteilt worden.
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