— 116 —
2. Versich erungs wesen.
DVekanntmochung,
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch
Landesbehörden.
—.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 21. Januar 1904 bestimme ich auf Grund des
8 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-
gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres die
folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines
Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats beaufsichtigt werden,
in dessen Gebiet sie ihren Sitz haben, nämlich:
A. Preußen.
Familien-Krankenkasse der in der Bremer Tauwerk-Fabrik (A.G.) vorm. C. H. Michelsen, Grohn-
Vegesack beschäftigten verheirateten Arbeiter und Witwen, mit dem Sitze in Grohn.
B. Großherzogtum Sachsen.
Sterbekasse der Geistlichen in der Evangelischen Landeskirche des Großherzogtums Sachsen,
mit dem Sitze in Weimar.
Berlin, den 16. April 1904.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
33. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg II ist die selbständige Zuckersteuerstelle zu See-
hausen aufgehoben.
Der Zuckersteuerstelle I zu Magdeburg im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg H ist die
Zuckerfabrik zu Kleinwanzleben zugeteilt worden.
Die Zuckerfabrik zu Wolmirsleben, für welche die selbständige Zuckersteuerstelle II zu Egeln
zuständig war, ist dauernd außer Betrieb gesetzt worden.
Am Westbahnhofe zu Trier ist eine Zollabfertigungsstelle des Hauptsteueramts zu Trier er-
richtet worden, der die Abfertigungsbefugnisse dieses Hauptamts beigelegt worden sind.
In Duisburg ist eine zu dem Bezirke des Hauptsteueramts Duisburg gehörige Zollabfertigungs-
stelle errichtet worden, welche die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle am Parallelhafen“ führt. Dieser
Abfertigungsstelle ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein= und
Zuckerbegleitscheinen I und II beigelegt worden.