Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

— 120 — 
2. Konsulatwesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die Kaufleute Fred Kraemer und Johann 
Dauelsberg zu Konsuln in Arequipa bezw. Mollendo (Peru) zu ernennen geruht. 
  
Von dem Kaiserlichen Konsulat in Cairo ist Herr Theodor Bakoum zum Konsularagenten in 
Fayum bestellt worden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Gumprecht in Cairo ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk 
die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen; mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Kraemer in Arequipa ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
beurkunden. - 
  
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Constantinopel beschäftigten Vizekonsul Grienke 
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Sarajevo beauftragten Vize- 
konsul Schüler ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 
des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Sarajevo und für die Dauer 
der Vertretung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul J. Rauers in Savannah ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienst erteilt worden. 
  
Der Kaiserliche Konsul Wilh. Asseburg in Itajahy (Brasilien) ist gestorben. 
  
Dem Generalkonsul der Republik Panamä in Hamburg, Manuel E. Amador ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
  
— 
Den französischen Konsuln Lcon Duplessis in Mannheim und Grafen von Jouffroy d'Abbans 
in Danzig ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.