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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Bu betiehen durch alle Postanstalten und VZHuchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 20. Mai 1904. X 21.
XXXI. Jahrgang.
3. Handels= und Gewerbewesen: Bekanntmachung, be-
Inhalt: 1. Konsnlatwesen: Ermächtigung zur Vor- treffend die Prüfungsordnung für Apotheker, vom
nahme von Zivilstandsatlten Seite 149 n 150
2. Zoll= und Steuerwesen: Bestellung von Stations- 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
kontrolleuren: 149 Reichsgebiee: 164
1. Konsulatwesen.
Den bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Legationssekretär von Kühlmann ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe-
bruar 1875 für das Gebiet der Staaten Seiner Majestät des Sultans von Marocco die Ermächtigung
erteilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Verhinderung des Kaiserlichen Gesandten als dessen
Vertreter bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß
der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe-
fälle von solchen zu beurkunden.
2. Zoll= und Steuerwesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen der Königlich Preußische Hauptzollamtskontrolleur, Steuer-
inspektor Schäfer in Rügenwalde an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich
Preußischen Steuerinspektors Chappuzeau den Königlich Bayerischen Hauptzollämtern zu Bamberg,
Bayreuth, Furth a. Walde, Hof und Waldsassen und dem Königlich Sächsischen ubergangssteueramte
zu Oof als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Hof vom 1. Mai 1904 ab beigeordnet worden.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen der Königlich Preußische Hauptzollamtskontrolleur, Steuer-
inspektor Christ in Pogorzelice an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen
Steuerinspektors Krausche dem Königlich Preußischen Hauptsteueramte zu Langensalza, den Haupt-
Omiern, Oberkontrollen und selbständigen Steuerstellen des Thüringischen Zoll= und Steuervereins, den
Quoßherzoglich Sächsischen Amtern Allstedt und Oldisleben sowie dem Herzoglich Sachsen-Coburg-
Cohhaischen Amte Volkenroda vom 1. Mai d. J. ab als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in
erfurt beigeordnet worden.
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