2. Versicherungswesen.
Bekunntmachung, «
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 14. Juni 1904 bestimme ich auf Grund des 83
Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs
Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres
der Chemnitzer Krankenunterstützungs-Verein für Staatseisenbahnbeamte, Expeditions.
hilfsarbeiter und Diätisten, mit dem Sitze in Chemnitz,
obgleich der Verein seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Sachsen hinaus erstrech
durch die Königlich Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird. «
Berlin, den 22. Juni 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
3. Zoll= und Steuerwesen.
Druckfehlerberichtigung. Auf Seite 135 des Jahrgangs 1900 vierte und fünfte Zeile
(§ 9 letzter Absatz des Regulativs für Getreidemühlen und Mälzereien) muß es heißen:
65 und 75 Prozent (nicht 65 bis 75 Prozent).
Derselbe Druckfehler befindet sich auch in der amtlichen Ausgabe dieses Regulativs.
4. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
—5 *5 – Grund ! des
Ausweisung Ausweisungs-
" der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlufee
1 2. 8. 4. 5. 6.—
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1.] Johann Gerlach, geboren am 20. November 1878 zusschwerer Diebstahl Königlich Preußischer 16. Juni d..
Müller, Weissack, Bezirk Hotzenplotz, Oster--,(1 Jahr 3 Monate Regierungspräsident zu
reichisch -Schlesien, ortsangehörig zu Zuchthaus, laut Er-Breslau,
Neuwald, Bezirk Jägerndorf, eben= kenntnis vom1. April
# daselbst, 1903),