Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
nZIn beriehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen.
XXXlII. Jahrgang. erlin, Freitag, den 5. August 1904. X 34.
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung geräte für Gleich= und Wechselstrom für das Prüfamt
zur Vornahme von Zivilstandsakten. eite 277 in Frankfurt MmMM. 2377
2. Maß= und Gewichtswesen: Erteilung der Befugnis zur 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
antlichen Prüfung und Beglaubigung elektrischer Meß- Reichsgebieee. 2378
1. Konfulatwesen.
Seiie Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Ingenieur E. Webber zum Vizekonsul
in Soezia zu ernennen geruht.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Konstantinopel beschäftigten Vizekonsul Schrader ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen mit Einschluß der unter
deutschem Schutze lebenden Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
B2. Maß= und Gewichtswesen.
Auf Grund des § 9 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898
(Reichs-Gesetzbl. S. 905) ist dem elektrischen Prüfamt in Frankfurt a. M. die Befugnis zur amtlichen
Prüfung und Beglaubigung elektrischer Meßgeräte für Gleich= und Wechselstrom erteilt worden.
Das Prüfamt führt die Nummer 6.
Berlin, den 29. Juli 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.
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