Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. 
Es ist neu einzuschalten: 
a. Königliche Akademie zu Posen. 
Bureauhilfsarbeiter. 
Die Nr. 11 erhält folgende erweiterte Fassung: 
11. Technische Hochschulen und Königliches Material- 
prüfungsamt in Dahlem. 
*7 Bureaubeamte. 
Bibliothekexpedienten bei den Technischen 
Hochschulen. 
Die Stelle wird 
zwischen Militär- 
und Zivilanwärter 
abwechselnd besetzt. 
smindestens zur Hälfte. 
  
  
Der Kurator der Akademie 
lichen Technischen Hoch- 
schulen bezw. der Direktor 
des Materialprüfungs- 
P Rektoren der König- 
amts. 
II. Königreich Bayern. 
A. Staatsministerium den Agl. Gauses und des Außern. 
Infolge der Bildung eines selbständigen Verkehrs- 
ministeriums ist die Ziffer 3 nebst den zuge- 
hörigen Vorträgen zu streichen. 
  
  
C. Staatsministerium des Innern. 
3. Etat der Staatsbauverwaltung. 
* Registrator und Kanzleisekretär bei der 
Obersten Baubehörde, 
* Bauzeichner bei der Obersten Baubehörde 
und dem hydrotechnischen Bureau, 
*Kanzleifunktionär bei dem hydrotechnischen 
Bureau, 
* Boten und Diener bei der Obersten Bau- 
behörde und dem hydrotechnischen Bureau, 
Bauführer, 
Bauzeichner und Bauamtsaktuare bei der 
äußeren Staatsbauverwaltung, 
Guusmeiser bei dem Glaspalaste, 
lußwärter, 
Schleusenwärter, 
Straßenwärter, 
Donaumooswegmacher, 
Brunnenwärter, 
Ländeplatz= und Magazinsaufseher. 
zur Hälfte. 
. 
— 
zur Hälfte, jedoch 
nur insoweit, als 
nicht vorzugsweise 
zu berücksichtigende 
geprüfte Bauprak- 
tikanten vorhanden 
sind. 
zur Hälfte. 
  
— 
  
Staatsministerium des 
Innern. 
Die betreffende Regierung, 
Kammer des Innern. 
Das betreffende Bauamt. 
  
  
 
	        
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