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2. Finanzwesen.
Nachweisung von Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. April 1904 his
zum Schlusse des Monats August 1904.
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Einnahme Einnah
3 · vom Beginne des Annahme Unterschi s-
Bezeichnung Rechnungsjahrs in demselben Zeit- d erschied zwischen
der bis zum Schlusse des raume des Vor- den Spalten 2 und3
Einnahmen. # konats 0 Ausust jahrs. (+ mehr).
M. M. 4
1. 2. 3. 4.
Post= und Telegraphenverwaltung 192 705 034 184 580 131 +–— 8124 903
Reichs-Eisenbahnverwaltug 42 716 O00! 40 213 000*) J+ 2503 000
*) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen usw. ist in Nr. 40 des Zentralblatts veröffentlicht.
*“) Die endgültige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 1 388 984 „. höher.
3. Versicherungs wesen.
Bekanutmachnng,
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 29. August 1904 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-
Gesetzbl. S. 139) im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres
die „Kasse der Stücke von Achten“ zu Hamburg,
obgleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg hinaus erstreckt,
durch die hamburgische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 19. September 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.