Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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Es ist erteilt worden: 
dem Nebenzollamt 1 zu Halbstadt i. B. im Bezirke des Hauptzollamts zu Liebau die Befugnis 
zur Abfertigung von Baumwollengarn der Nummern 261, 2 und 3 des Zolltarifs zu andern als den 
höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern, 
dem Steueramt I1 in St. Goarshausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen H, 
den nachbenannten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cottbus belegenen Amtern und zwar 
dem Steueramt 1 in Forst und dem Steueramte II in Sommerfeld die Befugnis zur Erle- 
digung von Begleitscheinen 1 über Reisegerät usw. und über Musterkarten und Muster usw. (§ 5 
Ziffer 4 und 7 Z.T. G.) sowie über Wollwaren der Tarifnummern 41 d5 und 6, 
dem Steueramte II in Sommerfeld die Befugnis zur zollamtlichen Schlußabfertigung von 
Biersendungen, die unter Eisenbahnwagenverschluß im Begleitschein= oder Begleitzettelverkehr eingehen, 
den Steuerämtern I in Guben, Sorau und Forst und dem Steueramte II in Sommerfeld die 
Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
dem Steueramt 1 in Forst und dem Steueramte II in Sommerfeld die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Wollwaren der Tarifnummern 41 45 und 6 zu andern als den höchsten Zollsätzen 
dieser Nummern. · 
Im Königreiche Sachsen. 
In Chemnitz ist eine dem Hauptzollamte Chemnitz unterstehende selbständige Zollabfertigungs- 
stelle für Postgüter errichtet, welcher folgende Befugnisse beigelegt worden sind: 
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1, 
2. Abfertigung von 
a) Baumwollengarn der Tarifnummern 2 1, 2 und 3, 
¾3 Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge, Tarifnummer 4102, 
B¾ê Leinengarn der Tarifnummer 22 à und b. 
d) Leinwand der Tarifnummern 22f, 81 und 2 und Anmerkung zu k und 8, 
e) Wollwaren der Tarifnummern 4145 und 6, 
zu andern als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifnummern, 
3. Ausfertigung und Erledigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs. 
Dem Hauptzollamte Leipzig I und den diesem unterstellten Zollabfertigungsstellen ist die 
Befugnis zur Abfertigung der sogenannten Plattstichgewebe aus Baumwolle der Zolltarifnummern 245 
zu den ermäßigten Vertragssätzen beigelegt worden. 
Im Großherzogtume Baden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Nebenzollamt I in Grenzacherhorn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lörrach die Befugnis 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Sendungen, die für die Filiale der Basler Blech- 
emballagefabrik Gempp und Unold, Basel in Badisch Rheinfelden bestimmt sind, 
dem Zollamt in Kehl im Bezirke des Hauptsteueramts zu Baden die Befugnis zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1, 
der Steuereinnehmerei Flehingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Karlsruhe die Befugnis 
zur Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und zur Ausfertigung von Tabak- 
versendungsscheinen II. 
  
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Dem Nebenzollamt I Ernst August-Schleuse zu Hamburg ist die Befugnis zur Abfertigung 
von Leinengarn der Tarifnummer 22à und b zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern 
beigelegt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Steueramt 1 zu Sanct Avold im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist die 
Befugnis zur Abfertigung des mit Ubergangsschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Bieres 
beigelegt worden. 
  
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