« ?lltersgrenze,BezeichnungderBehörde,
Bezeichnung Bezeichnung bis Ju welcher an woche die eerbungen
der Stellen, welche vorzugs- ilitärz zu richten sind, soweit nich «
der HSitthrn » anwartermdenVakanzanmeldungenBemerkunm
Ei b weise mit Militäranwärtern berücksichtigt andere Anstellungsbehörden gen.
senbahrn. zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
XIII. Herzogtum Anhalt.
1. Dessau-Wörlitzer Eisenbahn. Subaltern= und Unterbeamte.] Eine Alters-Betriebsverwaltung der Bei der Besesung
grenze ist nichtDessau-Wörlitzer Eisen- de kir ben
festgesetzt. bahn in Dessau. stehenden oder nec-
zu erlassenden Be-
stimmungen sinn.
gemaß zur Anwen.
dung zu bringen.
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn.]Wie zu 1. Eine Alters= Vorstand der Gernrode-Harz- Bei der Besetzung
- grenzeiftnichtgeroderEisenbahngesell- Ilssebfeisgnefjkj
festgesetzt. schaft in Ballenstedt. licher Bestimmnus-
· gen die für den
Staatsdienst be-
stehenden rder
noch zu erlaffenden
Vorschriften finn.
gemasß zur Anwen-
dung zu bringen
3. Nauendorf-Gerlebogker EisenbahnWie zu 1. 40 Jahre. Direktion der Nauendorf-Wie zu 1.
. Mühlhausen-Ebelebener
(für die anhaltische Strecke).
Gerlebogker Eisenbahnge-
sellschaft in Berlin, W. 66,
Wilhelmstraße 46/47.
XIV. Fürstentum Schwarzburg-Londershausen.
ArnstadtIchtershausener Eisen-
bahn.
Greußen-Ebeleben-Keula'er Eisen-
bahn.
Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn.
u. Ilmenau-Großbreitenbacher
Eisenbahn.
Eisen-
bahn (für die schwarzburg-sonders-
hausensche Strecke).
Weichensteller,
Bahnwärter.
Schaffner,
Subaltern- und Unterbeamte.
Weichensteller, Schaffner.
Stationsdiätar, Weichen-
steller, Schaffner.
Wie zu 2.
40 Jahre.
40
40
40
40
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen in
Weimar.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
in Mühlhausen (Thür.).
XV. Fürstentum Schwarzburg-Kudolstadt.
Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn
(für die schwarzburg-rudolstädtische
Strecke).
old und Unterbeamte.0 Jahre.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
in Mühlhausen (Thür.).
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbaha-
dienst in dieser
Beziehung gulti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung güli#
gen Vorschriften
ur Anwendung
zu bringen.