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—1
10.
11.
Dem Artikel „Baumwollengarn“ ist als Anmerkung 4 folgende Bestimmung anzufügen:
„4. Baumwollengarne, deren Fadenlauf von Knoten, Noppen, Locken, Maschen, Schlingen, Spiralen und der-
gleichen aus pflanzlichen oder tierischen Spinnstoffen oder aus Albestgarn unterbrochen ist (sogenannte Effekt-
oder Phantasiegarne), sind wie Garne von nicht ermittelter Nummer zu behandeln.“
Der fünfte Absatz des Artikels „Besätze“ erhält folgende Fassung:
„—, andere:
1. nicht weiter verarbeitete s. Tressenwaren und Posamentierwaren.
2. weiter verarbeitete s. Kleider und Putzwaren."
Im zweiten Absatze der Anmerkung 2 zu dem Artikel „Bettzeug“ ist an Stelle der Worte „künst-
lichen Hohlnähten (sogenannter Ajourstickerei)" zu setzen „mit Hohlnähten (#ourstickereien; oder sonstiger Durch-
brucharbeit lausgenommen einfache Hohlsäume)". Am Schlusse des Absatzes ist der Hinweis beizufügen
„S. auch die allgemeine Anmerkung b zu Zeugwaren.“
Dem Artikel „Blech“ ist folgende Bestimmung als Anmerkung 4 anzufügen:
„4. Für die Unterscheidung mit Kupfer legierter Silberbleche mit einem Feingehalte bis höchstens O/s0o von un-
legierten Silberblechen gelten folgende Merkmale:
a) Unlegiertes Silberblech läßt sich leicht biegen; das Blech verliert diese Eigenschaft immer mehr, je
mehr es mit Kupfer legiert ist.
b) Wird von der Oberfläche des Bleches etwas abgeschabt, so erscheint die abgeschabte Stelle bei nicht
legiertem Silberbleche silberweiß, während sie bei dem mit Kupfer legierten Bleche einen rötlichen
Schimmer zeigt, der um so stärker hervortritt, jemehr Kupfer dem Silber beigemischt ist. Diese Er-
scheinung tritt noch deutlicher auf dem Probiersteine hervor, wenn er mit den verschiedenen Silber-
blechen bestrichen wird.
er)Beim Auflösen von unlegiertem Silberblech in Salpetersäure bleibt die Flüssigkeit klar; beim Auf-
lösen von mit Kupfer legiertem Silberbleche färbt sie sich dagegen grünlich blau und wird durch
Zusatz von Ammoniak (Salmiakgeist) dunkler und veilchenblauer. ·
Für die Erkennung von legierten Silberblechen mit einem Feingehalte bis zu 0O/880 gelten außerdem
noch folgende Merkmale:
Unlegiertes Silberblech läßt sich mit dem Schaber viel leichter als legiertes schaben und läßt sich auch
mit dem Messer schneiden. Beim Glühen bleibt es weiß, während legiertes — je nach dem Legierungsmetall
— eine graue bis ins Schwarze gehende Farbe annimmt.
In Deutschland werden zur Anfertigung von Silberblechwaren mit Kupfer legierte Silberbleche mit
einem Feingehalte bis höchstens O/soo verwendet."“ .
In der Anmerkung 2 zu dem Artikel „Blumen usw.“ ist in Zeile 1 das Wort „ganz“ vor
„aus Metall“ nebst dem voranstehenden Komma zu streichen. «
Am Schlusse ist dieser Anmerkung folgender Satz anzufügen:
„Hiernach sind z. B. künstliche Blumen aus Glasperlen, deren aus Eisendraht hergestellte Stiele mit
Gespinstfäden umwickelt sind, und ebenso aus derartigen Blumen hergestellte Grabkränze oder Grabkreuze wie
Glaswaren in Verbindung mit Eisendraht nach Nr. 10f zu verzollen."
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Dem Artikel „Celluloid“ ist folgende Bestimmung als Anmerkung 2 anzufügen:
„2. Nachahmungstoffe, welche dem Celluloid ähnlich sind, werden wie dieses behandelt.“
Die bisherige Anmerkung erhält die Bezeichnung als Anmerkung 1.
Am Schlusse des Artikels „Celluloidwaren“ ist folgende Anmerkung einzuschalten:
„Anmerkung. Waren aus Nachahmungsstoffen, welche dem Celluloid ähnlich sind, werden wie
Celluloidwaren behandelt.“ . ·
In der Anmerkung zu dem Artikel „Ceresin“ ist der letzte Satz des vierten Absatzes durch folgende
Bestimmung zu ersetzen:
Um die erforderliche Menge an den Glasstab su bringen, ist das Bintaucehen, nachdem der zuerst
entstandene Tropfen sich etica 8 Minuten lang abgekünhlt hat, in der gleichen Weise einmal eæu wiederholen.
73 Fonlpuni der Nach dem siceiten Benkauchen an dem Stabe Baftenden Masse ist Für die Beuteilung
Mmabgebend.“
In der allgemeinen Anmerkung 3 zu dem Artikel „Decken“ ist an Stelle der Worte „künstlichen
Hohlnähten (sogenannter #jourstickerei)“ zu setzen „mit Hohlnähten (Ajourstickereien) oder sonstiger Durchbruch-
arbeit (ausgenommen einfache Hohlsäume)). Am Schlusse der Anmerkung ist der Hinweis beizufügen
„S. auch allgemeine Anmerkung b zu Zeugwaren.“
Der Anrtikel „Dulein“ erhält folgende Fassung:
„Dulcin s. Süßstoff."