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5. Militärwesen.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im § 4, §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für
die bewaffnete Macht im Frieden (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 361) ist der Betrag der für die Natural-=
verpflegung marschierender usw. Truppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1905 dahin fest-
gestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot: ohne Brot:
a) für die volle Tageskost 80 Pf. 65 Pf.
b) . Mittagskost 40 — 35.
ch) . Abendkost 25 20 —
d) -— - Morgenkost 15 10 =
Berlin, den 23. Dezember 1904.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
6. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
n„“ Name und Stand Alter und Heimat I Grund Behörde, welche die -
. -- "«« der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs-
5 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses
1. 2. I ·3-. . ..-1. 5. s.
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1. Antonina 33 (43) Jahre alt, geboren zu Ligotas Bandendiebstahl in Königlich Preußischer 25. März d. J
Blaszezyk, Ar- bei Sierads, Gouvernement Kalisch, 8 Fällen (4 Jahre Regierungspräsident zu
beiterin, Rußland, ruffische Staatsangehörige, Zuchthaus, laut Er-, Bromberg,
kenntnis vom 7. Ja-
- » -. nuar 1901), ·
2.FriedrichHolu.b-,gesboreua11118.Septeinber1875quersuchdesschwerenKsijniglichBayerischesBes26. November
Hafner, Taus, Böhmen, ortsangehörig eben- Diebsiahls, Wider- zirksamt Kulmbach, d. J.
daselbst, stand gegen die
Staatsgewalt und
verbotenes Waffen-
führen (1 Jahr9 Mo-
nate Zuchthaus, laut
Erkenntnis vom 14.
März 1903),
3.| Georg Franz Eduard'geboren am 6. März 1864 zu Ham-Straßenraubl5 Jahre'Königlich Preußischer 29. Oktober
Kahrs, Seemann, burg, chilenischer Staatsangehöriger, Zuchthaus, laut Er= Regierungspräsident zu|d. J.
kenntnis vom 13. Ja-Schleswig,
n nuar 1900),