Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 1073 — 
  
Muster 21. 
Anmeldungsbuch 
des 
amts zu - 
betreffend 
die Erhebung der Reichsstempelabgaben 
für das Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Dieses Buch enthält Blätter, welche von 
einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten 
Schnur durchzogen sind. Geführt von 
„den ten 19 (Name) 
(Name) (Dienststellung) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. In das Anmeldungsbuch sind einzutragen: »,. 
a)Anmeldungenzur-AbstempelunginländischerWertpapiere—Muster1---e1nfchlteßltchder 
Nachtragsanmeldungen nach Ziffer 5 der Ausführungsbestimmungen; 
b) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Wertpapiere — Muster 2 —; 
Jc) Anmeldungen zur Versteuerung von Einlagen auf inländische Aktien — Muster 4 —; 
1) Anzeigen bergrechtlicher Gewerkschaften über Ausschreibung von Einzahlungen 
1. nach § 6 der Ausführungsbestimmungen, 
2. nach § 7 daselbst; 
e) Anmeldungen zur Abstempelung von 
1. Schlußnotenvordrucken 
2. Vordrucken zu Seefrachturkunden l — Muster 8 —; 
3. Fahrkarten « » 
f) Fischauszüge zur Entrichtung des Stempels von Spielumsätzen (8 54 der Ausführungs- 
estimmungen); » 
2 koisennen zur Abstempelung inländischer Lotterielose (§§ 51 bis 53 und 5b der Ausführungs- 
estimmungen):t 
h) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Lotterielose — Muster 10 —; 
i) Anmeldungen zur Entrichtung einer Abschlagszahlung auf Fahrkartenstempel — Muster 12 —; 
k) Nachweisungen zur Erhebung des Fahrkartenstempels — Muster 11 —; 
1!) Anmeldungen zur Entrichtung des Stempels von Kraftfahrzeugen — Muster 11 —; 
m) Aufstellungen zur Entrichtung des Stempels von Vergütungen — Muster 19 —. *!2 
2. Dieses Buch umfaßt den Zeitraum eines Mierteljahrs und ist am Schlusse der ersten drei Viertel 
des Rechnungsjahrs gleichzeitig mit dem Einnahmebuche, für d as 4. Vierteljahr jedoch am 31. März 
abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer. 
3. Alle beim Abschlusse des Buches noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der 
Nummern, welche sie im alten Buche erhalten haben, in das Anmeldungsbuch für das folgende 
Vierteljahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Ubertragung hat der Kassenprüfungsbeamte zu be- 
scheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung vorauszusehen, daß die Abstempelung der dazu 
gehörigen Wertpapiere usw. bis zum Abschlusse des Buches nicht beendet werden kann, so steht es der 
Steuerstelle frei, die Ubertragung der Anmeldung in das Anmeldungsbuch für das folgende Viertel- 
jahr sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 10 des alten Buches der Hinweis auf 
die Eintragung im Buche für das folgende Vierteljahr. » « 
4. In der Spalte 11 sind die Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswert näher zu bezeichnen, 
welche zur Sicherstellung der Abgabe angenommen werden. 
Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungsbuch nebst Belegen mit dem Einnahmebuch an die 
Direktivbehörde zur Prüfung eingesandt. 
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