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3. Militärwesen.
Nachstehend wird der dritte Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 (Zentralblatt
S. 485) veröffentlichten — unter dem 31. August 1904 (Zentralblatt S. 318) und dem 27. September
1905 (Zentralblatt S. 294) abgeänderten — Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den
Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 7. September 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
Dritter Nachtrag
zu dem
Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärlern ausschließlich vor-
behalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens bzw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
—— 3
Angabe Be
tar. zeichnung
ainen fin uhnr. der Behörden, an welche die
Bezelchnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sn, Bemerkungen.
Stellen, in welchem wenn es n cht die Behörde
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An-
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Nr. 1
Preußischhessische Eisenbahngemeinschaft 5% alen Kesischen
erhält folgende Fassung: hessischen Staatsan-
gehörigen den Vor-
zug (§ 18 Ziffer 1
der Anstellungs-
grundsätze).
* Hauptkassenkassierer, liufammen als eine
* Betriebskontrolleure, Gruppe minde-
* Ober-Bahnhofsvorsteher, I stens zur Hälfte. 1 De ufrüchen der
Zivilanwärter in
öhere Gruppen er-
olgt nach der Neihen-
olge, die sich aus dem
Anteilsverhältuis er.
gibt.