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stärke und Kleber und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1l über das für das Privatteilungslager
der Stärkefabrik eingehende Weizenmehl,
dem Steueramt 1 in Brieg im Hauptamtsbezirk Ols die Befugnis zur Erledigung von Be—
gleitscheinen 1 über vorrevidiertes in Kesselwagen unter Verschluß eingehendes Gasöl der Tarif-
mummer 239 zum Vertragssatze von 3 X für 1 dezr.
Königreich Bayern.
Die Ubergangsstelle Mönchsroth im Hauptzollamtsbezirk Augsburg ist aufgehoben worden.
In Rieneck im Hauptzollamtsbezirk Aschaffenburg ist eine Ubergangsstelle mit der Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier errichtet worden.
Es ist erteilt worden
der Expositur an der Donau in Passau im Hauptzollamtsbezirke Passau die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1,
dem Salzsteueramte Traunstein im Hauptzollamtsbezirke Reichenhall die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl,
dem Steueramt 1 Cham im Hauptzollamtsbezirke Furth i. W. die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II.
Großherzogtum Baden.
Der Steuereinnehmerei Neidenstein im Hauptsteueramtsbezirke Heidelberg ist die Befugnis zur
Ausfertigung von Versendungsscheinen II über inländischen Tabak erteilt worden.
Großherzogtum Oldenburg.
Das Steueramt Vechta ist aufgehoben worden.
In Lohne ist ein Steueramt errichtet worden, dem die Abfertigungsbefugnisse des bisherigen
Steueramts Vechta übertragen worden sind.
Freie Hansestadt Bremen.
In Bremen ist unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Zollausschluß II7 eine neue Zoll-
abfertigungsstelle errichtet worden, welcher die nachbezeichneten Befugnisse erteilt worden sind:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zucker-Begleitscheinen 1
und II und von Tabak-Versendungsscheinen 1 und II;
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung;
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein;
. Eingangsabfertigung der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge;
Untersuchung von Verschnittweinen und Mosten;
Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein, Salz und Tabak,
für weche Abgabenvergütung usw. beansprucht wird;
Bescheinigung des Ausganges für Kakaowaren und zuckerhaltige Waren, für welche Aus-
fuhrvergütung beansprucht wird;
8. unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von llbergangsscheinen und Erhebung von
Ubergangsabgaben;
9. Erledigung von Begleitscheinen über Schaumwein;
10. Erledigung von Zigarettenbegleitscheinen.
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