Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 1347 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
Reichsamte des Innern. 
— 
  
  
DZu betielren durch alle PVostanstalten und HLuchhandlungen. 
. 
  
  
XXXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. Dezember 1906. 3 Nr. 72. 
Inhalt: 1. Kenfulatwesen: Exequaturerteilungen; — Er- . Zoll- und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien Ver- 
mächligungen zur Vornahme von Zivilstandsakten; — kdetungsvcktehksfukrohenskaffee.....1301 
Entlassung . . eite 1317 
Veränderungen in den Abfertigungsbesugnissen der 
Zoll- und Steuerstellen 1352 
c 
Allgemeine Verwaltungssachen: Abänderung und Er- 
gänzung des Verzeichnisses der Neichsbeamten zur Ver- 
ordnung über die Tagegelder, Fuhrkosten usw. 1345 
3. Medizinal= und Veterinärwesen: öncpheinen der Deut- 
5. Polizeiwesen: Ausweisung von Busländern aus dem 
schen Arzneitaxe 190071) 13m351 Reichsgebiele . , 
1862 
1. Konsulatwesen. 
Dem Königlich Rumänischen Generalkonsul Dr. Walter Langen in Cöln a. Rh. ist namens des Reichs 
das Erequatur erteilt worden. 
Dem Königlich Norwegischen Vizekonsul Franz Berndt in Swinemünde ist namens des Reichs das 
Erequatur erteilt worden. 
Dem Kaiserlichen Generalkonsul von Buri in Schanghai ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
1. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbe zirk die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Cheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der kommissarischen Verwaltung des Kaiserlichen Vizekonsulats in Mombassa beauftragten 
Konsulatssekretär Glaeser ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 
§ 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbe zirk des Wizekonsulats, soweit dieser Gebiet 
des Sultanats Zanzibar umfaßt, die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Konsul in Mogambique, Johann Dauelsberg, ist die erbetene Entlassung aus 
dem Reichsdienst erteilt worden. 
  
198
	        
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