Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Erklärung. 
Ich, der unterzeichnete Fisheer versichere hierdurch, daß die von 
mir in (Zahl und Art der Packstücke) gemarkt (Zeichen und Nummern) Rohgewict 
verpackten, zur Versendung mit dem Dampofer nach (Bestimmungsort) an (Empfänger) 
bestimmten Stück (Oummer oder Austern) ausschließlich von dem eigenen Fange des von 
mir geführten Schiffes (Name) herrühren und nicht innerhalb 3 Seemeilen Entfernung von der 
Niedrigwassergrenze der Küsten eines fremden Landes oder der davor liegenden Inseln und Bänke 
gefangen sind. 
Helgoland, den 
(Unterschrift) 
  
Gegen die Richtigkeit der vorstehend abgegebenen Versicherung habe ich keine Zweifel. 
Helgoland, den . . . . . . . . . . . ... .. 
Der Königliche Fischmeister. 
(Stempelabdruck.) (Unterschrift.) 
  
  
— — — — — — — — — — — —— 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
  
 
	        
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