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Wirtschaft des Einbringers verbleiben muß (Konfinierungsfrist), soll die
zur Zeit bestehende Dauer nicht übersteigen.
Ebenso soll die bestehende Bedingung aufrecht erhalten bleiben,
daß das Vieh vor der Einfuhr 30 Tage im österreichischen Grenzbezirk
aufgestellt gewesen sein muß.
Dagegen bleibt vorbehalten, die österreichischen Gebietsteile, aus
denen das Vieh stammen darf, zu beschränken auf:
Vorarlberg, Tirol nördlich des Hochkammes der Alpen, Salzburg,
Oberösterreich und die böhmischen Bezirkshauptmannschaften Kaplitz,
Krumau, Prachatitz, Schüttenhofen, Klattau, Taus, Bischofteinitz,
Mies, Tachau, Plan, Marienbad, Tepl, Eger, Asch, Falkenau,
Graslitz, Joachimsthal, Kaaden, Komotau, Brür, Dur, Teplitz,
Aussig, Tetschen, Schluckenau, Warnsdorf, Gabel, Reichenberg
und Friedland.
Bei dieser Gelegenheit bemerkt der Unterzeichnete, daß für das Rindvieh,
welches unter den vorbezeichneten Bedingungen aus österreichischen Grenzgebiets-
teilen nach bayerischen, sächsischen und württembergischen Grenzgebietsteilen eingeht,
folgende durchschnittliche Gewichte angemessen erscheinen:
Kilogramm
Kälber im Alter bis zu 6 Wohen . .. 50
Jungrinder im Alter von mehr als 6 Wochen bis zu 1½ Jahren:
männliche Tirer . . . .. 175
weibliche Tirtrer. 150
Jungrinder im Alter von mehr als 1½ bis zu 2½ Jahren:
männliche Tieeeerr. 250
weibliche Tierr. 200
Rinder im Alter von mehr als 2½ Jahren:
männliche Tieer. 400
weibliche Tier. 300
Im Falle des österreichisch-ungarischerseits erfolgten Einverständnisses werden
diese Gewichtseinheiten auf Grund der Ziffer 14 des Schlußprotokolls zum neuen
Viehseuchenübereinkommen der Verzollung des unter den obenbezeichneten Be-
dingungen eingehenden Rindviehs als Normalgewichte zu Grunde gelegt werden.
Der Unterzeichnete benutzt auch diesen Anlaß, um Seiner Erzellenz dem
Herrn Botschafter die Versicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.
Freiherr von Richthofen.
An
Seine Exzellenz den K. und K. OÖsterreichisch-Ungarischen außerordentlichen
und bevollmächtigten Botschafter,
Herrn Szögyény-Marich von Magyar-Szögyen und Szolgaegyhäza,
Hier.