— 502 —
Graslitz, Joachimsthal, Kaaden, Komotau, Brüx, Dux, Teplitz,
Aussig, Teischen, Schluckenau, Warnsdorf, Gabel, Reichenberg
und Friedland.
Der Unterzeichnete beehrt sich, namens seiner Regierung von dieser Erklärung
Akt zu nehmen.
Gleichzeitig gestattet sich der Unterzeichnete, das Einverständnis seiner Re-
gierung damit auszusprechen, daß auf Grund der Ziffer 14 des Schluß-
protokolls zum neuen Viehseuchenübereinkommen der Verzollung des unter den
oben bezeichneten Bedingungen aus österreichischen Grenzgebietsteilen nach bayerischen,
sächsischen und württembergischen Grenzgebietsteilen eingehenden Rindviehs fol-
gende Normalgewichte zu Grunde gelegt werden: Kilogramm
Kälber im Alter bis zu 6 Wohen 50
Jungrinder im Alter von mehr als 6 Wochen bis zu 1 ½ Jahren:
männliche TDieer. 175
weibliche TDerrerrr 150
Jungrinder im Alter von mehr als 1½ bis zu 2½ Jahren:
männliche Tirersrsr . .. 250
weibliche Tirtrtrtrrr. 200
Rinder im Alter von mehr als 2 ½ Jahren:
männliche Tirrr. 400
weibliche Deer. 300
Der Unterzeichnete benutzt auch diesen Anlaß, um seiner Exzellenz dem
Herrn Staatssekretär die Versicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu
erneuern.
Szögyêny.
An
Seine Exzellenz den Staatssekretär des Auswärtigen Amts
des Deutschen Reichs,
Herrn Freiherrn von Richthofen,
Hier.
Abereinkommen
mit Gsterreich-AUngarn über die Desinfektion der Eisenbabnviebwagen,
vom 25. Jaunuar 1905.
Zur Regelung der Vorschriften über die Desinfektion der Eisenbahnviehwagen
im Verkehr zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn sind die
Unterzeichneten:
1. der Staatssekretär des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs,
2. der K. und K. Osterreichisch- Ungarische außerordentliche und bevoll-
mächtigte Botschafter in Berlin,