Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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3. Militär wesen. 
  
Nachdem der praktische Arzt und Oberarzt in der Landwehr Dr. Ernst Rothschuh seinen Wohnsitz 
in Managua aufgegeben hat, ist die ihm zufolge Bekanntmachung vom 28. August 1901 (Zentralblatt 
S. 5 erteilte Ermächtigung zur Ausstellung der im § 42 Ziffer 1 der Wehrordnung bezeichneten 
Zeugnisse über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufent- 
halt in den Renubliken Guatemala, Salvador, Honduras, Nicaragua oder Costarica haben, zurück- 
gezogen worden. 
Berlin, den 8. Juni 1906. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
4. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll= und Stener- 
stellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom 
25. Dezember 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (siehe Zentralblatt 1906 S. 420 ff.). 
Königreich Bayern. 
Dem Hauptzollamte Würzburg ist die Befugnis 1 erteilt worden. 
Königreich Sachsen. 
Es sind erteilt worden 
dem Nebenzollamt 1 Wittigsthal im Hauptzollamtsbezirke Eibenstock die Befugnis 63, 
dem Steueramte Glauchau im Hauptzollamtsbezirke Zwickau die Befugnis 34, 
der Zollabfertigungsstelle am König Albert-Hafen im Hauptzollamtsbezirke Dresden I die 
Befugnisse 24 und 25, 
den Zollabfertigungsstellen am Güterbahnhofe Dresden-Altstadt und am Bahnhofe Dresden- 
Friedrichsstadt die Befugnis 17. 
  
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- 
rats für Zoll und Steuerwesen 
1. der Großherzoglich Badische Finanzassessor Herrmann der Dienstgeschäfte als Stations-- 
kontrolleur in Posen mit Ablauf des Monats Mai d. J. enthoben und an Stelle des in 
den Landesdienst zurückberufenen Königlich Sächsischen Zollinspektors Kühne den Königlich 
Preußischen Hauptsteuerämtern zu Burg (Regierungsbezirk Magdeburg), Halberstadt, 
Magdeburg und Stendal sowie dem Herzoglich Anhaltischen Hauptsteueramte zu Dessau 
als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Magdeburg vom 1. Juni 1906 ab und 
vom gleichen Zeitpunkt ab der Königlich Sächsische Revisionsoberkontrolleur, Zollinspektor 
Lippert in Zittau den Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Hohensalza, Ostrowo und 
Wreschen und den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Bromberg, Lissa, Meseritz, 
Posen und Rogasen als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Posen 
beigeordnet worden. 
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