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Steuerhebebezirk: Muster 7.
(Ausf. Best. § 35.)
Betriebsbuch C
für
Zigarettenhüllen (Zigarettenhülsen und Zigarettenblättchen)
Zigarettenhülsen :
der Iigarettenpapier-Fabrik des zur
für das Rechnungsjahr 19
Enthält Blätter, die mit einer angesiegelten Geführt von
Schnur durchzogen sind.
„ den ten 19
Anleitung zum Gebranche.
1. Das Buch ist in drei getrennten Abteilungen zu führen:
Abteilung 1 (Spalten 1 bis 3 Zugang an Zigarettenhüllen,
"D 2 " 7 . 12): Abgang = versteuerten Zigarettenhüllen,
- 3 13 18: O é" unversteuerten Zigarettenhüllen.
2. Die Eintragungen in den einzelnen Abteilungen erfolgen unabhängig von einander; jede Eintragung
unter besonderer laufender Nummer (Spalte 1 oder Spalte 7 oder Spalte 13) und unter Angabe
des Tages, an dem die Eintragung gemacht worden ist (Spalte 2 oder Spalte 8 oder Spalte 14).
3. In den Abteilungen 1 und 2 können die innerhalb der bestimmten Zeitabschnitte in Zugang oder
Abgang gekommenen Zigarettenhüllen am Schlusse dieser Zeitabschnitte mittels einer Eintragung
gebucht werden. Handelt es sich dabei jedoch um verschiedene Arten des Zuganges oder Abganges,
so hat die Buchung durch so viele Eintragungen zu erfolgen, als verschiedene Arten des Zuganges
oder Abganges in Frage kommen, und ist in den Spalten 4 oder 9 die Art des Zuganges oder
Abganges zu bezeichnen, z. B. für Abteilung 1: „in der Fabrik hergestellt“ oder „von den Heim-
arbeitern abgeliefert, Heimarbeitsbuch Nr. 6 bis 10“, für Abteilung 2: „verkauft“ oder „an das
Fabriklager in Leipzig versandt“.
4. In Abteilung 3 (Spalten 13 bis 18) ist jeder Abgang an unversteuerten Zigarettenhüllen sofort
und einzeln einzutragen, unter Angabe der Art des Abganges und Bezeichnung des weiteren
Nachweises über den Verbleib der entfernten Zigaretten, z. B.: „ausgeführt (Spalte 15), Begl. Ausf. B.
Begleitschein-Ausfertigungsbuch] Nr. 5 (Spalte 16)“, oder: „an die Zigarettenfabrik Manoli in
erlin abgegeben (Spalte 15), Anmeldung vom 10/11. 06 (Spalte 16)“.
5. Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnen der Spalten 5, 6, 11, 12,
17 und 18 abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der Spalten 11, 12 und 17, 18
von der Schlußsumme der Spalten 5, 6 der Bestand zu berechnen. Dieser Bestand ist in das
Betriebsbuch für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist innerhalb
14 Tagen der Steuerhebestelle einzureichen.
6. Bei Bestandsaufnahmen innerhalb des Rechnungsjahrs ist das Betriebsbuch zwar in den Spalten
5, 6, 11, 12, 17 und 18 aufzurechnen, der Bestand aber nicht im Betriebsbuche selbst, sondern
in der aufzunehmenden Verhandlung in der unter Ziffer 5 bezeichneten Weise zu berechnen.
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