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4. Zoll= und Steuerwesen.
BVekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf 865 3 bis 5 der Bestimmungen über die Anwendung der vertrags-
mäßigen Zollsätze für Gerbstoffauszüge (Beschluß des Bundesrats vom 24. Februar 1906, Zentralbl.
S. 461 ff.) wird nachstehend das Verzeichnis derjenigen wissenschaftlichen oder Fachanstalten bekannt-
gegeben, welche in den Herstellungsländern der zollbegünstigten Gerbstoffauszüge zu der Vornahme
der chemischen Untersuchung und zu der Ausstellung des Zeugnisses im Einvernehmen mit der Reichs-
verwaltung ermächtigt worden sind.
Ferner wird nachstehend der deutsche Text des gleichzeitig vereinbarten Vordrucks für die
Untersuchungszeugnisse mit dem Bemerken mitgeteilt, daß Zeugnisse, welche von einer der genannten
Anstalten unter Benutzung eines sowohl in deutscher wie in fremder Sprache abgefaßten Vordrucks
dieses Inhalts ausgestellt sind, ohne konsularische Beglaubigung der Richtigkeit ihrer Ubersetzung zu-
gelassen werden. Dagegen wird für die Unterschrift des Zeugnisausstellers die konsularische Beglaubi-
gung noch so lange gefordert werden, bis die amtlichen Nachbildungen der Unterschriften aus dem
betreffenden Lande eingegangen und den Zollstellen mitgeteilt sind.
Die Nachprüfung der ausländischen Untersuchungszeugnisse ist folgenden inländischen Anstalten
übertragen worden:
a) der Technischen Prüfungsstelle des Reichsschatzamts, Berlin N.W. 6, Luisenstraße 32,
4 der Deutschen Versuchsanstalt für Lederindustrie zu Freiberg in Sachsen,
dem Spezial-Laboratorium für die Ol-, Fett= und Gerberei-Industrie von Dr. L. Allen,
Eb Firng Dr. Maschke, Wallenstein & Co., G. m. b. H., in Hamburg, Catharinen-
traße 16.
Berlin, den 11. Juni 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Anlage 1.
Uerzeichninsn
der im Auslande zur Ausstellung von Zengnissen über die chemische Untersuchung von
zollbegünstigten Gerbstoffauszügen ermächtigten wissenschaftlichen oder Fachanstalten.
A. Schweiz.
Städtisches chemisches Laboratoinn in Basel.
B. Italien.
1. R. Stazione Agraria .............. ..inRom
2. .............. ..in-Palcrmo
3. Chemisches Laboratorium der Generalsteuerdirektion. . . . in Ancona
4. in Genua
5. in Livorno
6. " in Mailand
7. " i Neapel
8. . . . . . iin Turin
9. Q - .......inVenedig
10. · - .......inVerona.
Amsget
Anlage2