Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 741 — 
Stenerhebebezirk: Werder. Muster 6. 
2. 
. 
  
(Ausf. Best. & 31.) 
Nachweisung 
der 
in der Brauereirolle vermerkten Änderungen. 
3. Viertel des Rechnungsjahrs 1907. 
– # —. — — 
Anleitung zum Gebrauche. 
Zu Anfang des Vierteljahrs ist eine Nachweisung nach dem vorliegenden Muster zu eröffnen und in 
der Brauereirolle aufzubewahren. Sobald eine Anderung in der Brauereirolle angeschrieben ist, wird 
sie sofort in diese Nachweisung eingetragen. 
Mit Ablauf des Vierteljahrs wird die Nachweisung abgeschlossen, von der Hebestelle vollzogen und 
dem Oberkontrolleur bei dessen nächster Anwesenheit vorgelegt. 
Der Oberkontrolleur hat zu prüfen, ob die Anderungen, die im Laufe des Vierteljahrs stattgefunden 
haben, vollzählig und richtig in die Nachweisung und in die Brauereirolle eingetragen und vor- 
schriftlich belegt worden sind, und sodann die nötigenfalls zu berichtigende Nachweisung zu bescheinigen. 
Die bescheinigte Nachweisung ist, auch wenn sie keine Eintragung enthält, dem Hauptamt einzureichen. 
Die Nachweisungen sind beim Hauptamte für jeden Hebebezirk in einem besonderen Hefte zu ver- 
einigen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. 
108
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.