Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Beilage G. 
  
(Braust. Vergütungsordn. § 19.) 
1. Beispiel für die endgültige Berechunng der Brausteucrvergütung, wenn für sämtliches Bier aus einer 
Braucrei nur ein vorläufiger Vergütungssatz sestgestellt war und die Brauerei zum höchsten Staffel- 
stenersatz einen höheren Betrag an Branstener gezahlt hatte, als der höchste Vergütungsbetrag ausmacht. 
  
Haupt-Steueramt II Königsberg. 
Endgültige Berechnung 
der Brausteuervergütung für das aus der Aktienbrauerei Ponarth zu Ponarth stammende, 
im Rechnungsjahr 1907 ausgeführte Bier. 
Die Brausteuervergütung für Lagerbier aus der Brauerei 
Ponarth zum vorläufigen Vergütungssatze von 1,50 Mark 
für 1 Hektoliter (Verzeichnis der festgesetzten vorläufigen 
Vergütungssätze Nr. 2) beträgt für die Ausfuhr: 
a) der Brauerei selbst: 
im IJ. Viertel 1907 . . . . . . . . . . . . ... 
„ I11. „ ,,............... 
1II.,,,,............... 
1v.,, ,,............... 
D) des Bierverlegers H. Preuß in Eydtkuhnen: 
im I. Viertel 1900)2 . . .. 
„ II.#, ,,............... 
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c.)desAgentenAdolfPrußinDanzig: 
im1.Viertell907............... 
,,II.,, ,,............... 
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4 
Gesamtvergütung zum vorläufigen Vergütungssatzte 
  
Gemäß Nachweisung (Aus- 
zug aus der Nachweisung) der 
ausgeführten Biermengen 
des Amtes! Direktiv-- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Mark Pf. zu Ar bezirk 
6 
5 400 — Königsberg 2Königsberg 
6280 — „ 2 » 
4268 80 » 3 » 
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Eydtkuhnen 
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4427J 0 1 
80 3 1 
215 — 
Danzig 
1200 M — Doanzig 
3110 1. 
4310 80 
27 607 — 
  
 
	        
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