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B
Darlegung
der für die Steuerpflicht in Betracht kommenden Verhältnisse.
Beruht der Erwerb:
a) auf gesetzlicher Erbfolge? (ja oder nein):
b) auf einer Verfügung von Todes i*) vom ten
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(Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, ! eröffnet am ten 19.
Schenkung von Todes wegen und dergleichen):
c) auf welchem anderweiten Rechtsgrunde?
Erfolgt die Regelung des Nachlasses:
a) außergerichtlich? (ja oder nein, und durch wen):
b) gerichtlich? (ja oder nein, Bezeichnung der Behörde und Aktenzeichen):
c) durch einen Notar? (ja oder nein, Name und Wohnort9y)
War der Erblasser:
a) ein Deutscherer „n und welchem Bundesstaate gehörte er an?
b) ein Reichsangehöriger (im deutschen Schutzgebiete) und ohne Staatsangehörigkeit?
0) ein Ausländer: und welchem Staate angehörig?
Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen
seinen gewöhnlichen Aufenthallt , .»................. ..
a) in Deutschland? Ort: . Bundesstaat:
b) im deutschen Schutzgebiete?
c) im Auslanbde?... , ,
. Befindet sich der Nachlaß — ganz oder teilweise — in Deutschland? , im Auslande? „
in einem deutschen Schutzgebiete?
Gehören zum Nachlasse Grundstücke in Deutschland? und in welchem Bundesstaate
liegen sie?
An welcher Stelle sind diese Grundstücke in dem Nachlaßverzeichnis aufgeführt?
In Abteilung 1 , laufende Nummer
Angabe der etwa streitigen Erwerbsanfälle:
Sind die im Nachlaßverzeichnis in Abteilung 1 unter a aufgeführten land= oder forstwirt-
schaftlichen Grundstücke nach dem 1. Juli 1906 und innerhalb der dem Anfalle vorhergehenden
fünf oder zehn Jahre Gegenstand eines steuerpflichtigen Erwerbes gewesen? (Nur zu beantworten,
wenn der gegenwärtige Anfall dieser Grundstücke an leibliche Eltern, voll- und halbbürtige Geschwister, sowie an
Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern erfolgt) — ja oder nein —: , innerhalb fünf
oder zehn Jahren —: .