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Muster 11.
Anmeldungsbuch
des
amts zu -
betreffend
die Erhebung der Reichsstempelabgaben
für das Viertel des Rechnungsjahrs 19 .
DiesesBuchenthältBlätter,welchevon
einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten
Schnur durchzogen sind. Geführt von
*) , den ten 19 (Name)
(Name) (Dienststellung
(Dienststellung .
Anleitung.
1. In das Anmeldungsbuch sind einzutragen:
5
a) Anmeldungen zur Abstempelung inländischer Wertpapiere — Muster 1 — einschließlich der
Nachtragsanmeldungen nach Ziher 5 der Ausführungsbestimmungen;
b) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Wertpapiere — Muster 2;
c) Anmeldungen zur Versteuerung von Einlagen auf inländische Aktien — Muster.;
d) Anzeigen bergrechtlicher Gewerkschaften über Ausschreibung von Einzahlungen
1. nach Ziffer 7 der Ausführungsbestimmungen,
2. nach Ziffer 8 daselbst;
e) Anmeldungen zur Abstempelung von
1. Schlußnotenvordrucken
2. Vordrucken zu Seefrachturkunden Muster 5;
3. Fahrkarten # »
k) bBijzchauszüge zur Entrichtung des Stempels von Spielumsätzen (Ziffer 46 der Ausführungs-
estimmungen);
g) kimmelhungen zur Abstempelung inländischer Lotterielose (Ziffer 44, 45 und 47 der Ausführungs-
estimmungen);t
h) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Lotterielose — Muster 7;
i) Anmeldungen zur Entrichtung einer Abschlagszahlung auf Fahrkartenstempel — Muster ..
k) Nachweisungen zur Erhebung des Fahrkartenstempels — Muster.;
1) Anmeldungen zur Entrichtung des Stempels von Kraftfahrzeugen — Muster ..;
m) Aufstellungen zur Entrichtung des Stempels von Vergütungen — Muster *21
Dieses Buch umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahrs und ist am Schlusse der ersten drei Viertel
des Rechnungsjahrs gleichzeitig mit dem Einnahmebuche, für das 4. Vierteljahr jedoch am 31. März
abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer.
.Alle beim Abschlusse des Buches noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der
Nummern, welche sie im alten Buche erhalten haben, in das Anmeldungsbuch für das folgende
Vierteljahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Ubertragung hat der Kassenprüfungsbeamte zu be-
scheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung vorauszusehen, daß die Abstempelung der dazu
gehörigen Wertpapiere usw. bis zum Abschlusse des Buches nicht beendet werden kann, so steht es der
Steuerstelle frei, die Ubertragung der Anmeldung in das Anmeldungsbuch für das folgende Viertel-
jahr sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 10 des alten Buches der Hinweis auf
die Eintragung im Buche für das folgende Vierteljahr. . , 6
In der Spalte 11 sind die Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswert näher zu bezeichnen,
welche zur Sicherstellung der Abgabe angenommen werden.
Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungsbuch mit dem Einnahmebuch an die Direktivbehörde zur
Prüfung eingesandt.