Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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gelesenen Kubikzentimeter Stickoxyd werden unter Berücksichtigung der Tension des Wasserdampfs auf 
Oo und 760 mm Barometerhöhe reduziert. 
Bestimmung der Verpuffungstemperatur der Schießwolle und des Pulvers. 
3. Etwa 0,1 g Schießwolle, vorbereitet wie in 2 angegeben, oder O,1 g Pulver werden in 
einem Reagenzglase von 125 mm Höhe, 15 mm lichter Weite und 0, mm Wandstärke in ein auf 
100°% C. erwärmtes Olbad gebracht. Es ist genau darauf zu achten, daß das Reagenzglas einerseits 
45 mm in das Ol hineintaucht, andererseits 40 mm über den Deckel des Olbads herausragt. Ferner 
muß die Mitte der Quecksilberkugel des Thermometers sich in gleicher Höhe mit dem Boden der 
Reagenzgläser befinden. Durch Erhitzen wird die Temperatur des Oles in der Minute um rund 50 . 
gesteigert, dergestalt, daß nach 16 Minuten die Temperatur von 1800 C. erreicht wird. 
Das Pulver muß möglichst in der Form, in der es vorliegt, zu der Bestimmung verwendet 
werden. Danach ist z. B. vorheriges Mahlen nicht gestattet. 
Prüfung des Pulvers durch Erhitzen auf 1320 C. oder auf 120 0 C. 
4. Zur Prüfung wird 1g# Pulver in einer starkwandigen Glasröhre von 350 mm Länge und 
19,, bis 20 mm äußerem Durchmesser auf 130 bis 1320 C. oder auf 1200 C. erhitzt. Die Erhitzung 
wird in der in 1 erwähnten Vorrichtung vorgenommen. 
Als Maßstab dient die Zeit, nach deren Verlauf im durchfallenden Lichte rote Dämpfe be- 
merkbar werden. « 
Bestimmung der Offensivität des Pulvers durch die Trauzlsche Bleiblockprobe. 
5. Die Untersuchung auf Offensivität im Bleizylinder geschieht gemäß den vom V. Inter- 
nationalen Kongreß für angewandte Chemie getroffenen Vereinbarungen derart, daß 10 g des Pulvers 
in einem Bleizylinder von 200 mm Höhe und 200 mm Durchmesser, der mit einer 125 mm tiefen 
und 25 mm weiten Ausbohrung versehen ist, zur Explosion gebracht werden. Die Zündung erfolgt 
mit einer Sprengkapsel von 0,54 g Ladung mit elektrischer Zundung. Das Pulver wird in Zinnfolie, 
von 80 bis 100 g für das Quadratmeter, eingewickelt, mit Sprengkapsel und elektrischer Zündung ver- 
sehen, in das Bohrloch eingeführt und der übrig bleibende Hohlraum mit scharf getrocknetem Quarz- 
sande von etwa 0,, mm Korngröße ausgefüllt. 
Der durch die Explosion des Pulvers gebildete Hohlraum wird mit Wasser ausgemessen. Die 
verbrauchte Anzahl Kubikzentimeter ergibt nach Abzug des ursprünglichen Bohrlochinhalts das Maß 
für die Wirkung des Pulvers. 
Berlin, den 5. Juli 1906. 
Das Reichs-Eisenbahnamt. 
Schulz. 
  
4. Handels= und Gewerbewesen. 
  
« Bekanntmachung, 
betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten ausländischen Zollstellen. 
—. 
Nachstehend wird ein neues Gesamtverzeichnis derjenigen Zollstellen der an der internationalen 
Reblauskonvention beteiligten fremden Staaten veröffentlicht, über welche die Einfuhr der zur Kategorie 
der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiet in 
diese Staaten erfolgen darf. Dasselbe tritt an die Stelle des durch die Bekanntmachung vom 27. April 
1898 (Zentralblatt S. 240) veröffentlichten Verzeichnisses und dessen späterer Ergänzungen.
	        
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