Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Dem Kaiserlichen Gesandten Grafen von Rex in Peking ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet von China 
die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Den bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Peking beschäftigten Legationssekretär von Kemnitz ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Der Kaiserliche Konsul Oskar Svendsen in Arendal (Norwegen) ist gestorben. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
  
□ . . 
In der deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs sind folgende Anderungen vorzunehmen: 
Im Teil I auf Seite 45 in der ersten Spalte, drittes Signal von unten, ist D P K statt 
CPlkK zu setzen, 
auf Seite 163 ist bei „ACX 2 Rixhöft das Zeichen zu streichen, 
auf Seite 186 ist bei AL NU statt „Little Popo“ zu setzen Anecho (Little Popo). 
Im Teil II auf Seite 352 ist zwischen „Ane, Bank de L“ und „Anegada“ einzuschalten 
Flens (Little Popo 5 #, 
auf Seite 381 bei „Little Popo“ . . .. 
auf Seite 394 bei „Popo, Little“ ist Anecho) hinzuzufügen. 
  
3. Hanudels= und Gewerbewesen. 
  
Das durch Notenwechsel vom 12. Februar 1899 getroffene Abkommen über die deutsch-spanischen 
Handelsbeziehungen (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 335), welches infolge der deutscherseits ausgesprochenen 
Kündigung mit dem 31. Dezember 1906 außer raft treten sollte (Zentralblatt für das Deutsche 
Reich 1906 S. 925), wird infolge einer auf Wunsch der Spanischen Regierung erfolgten Abänderung 
der Kündigung erst mit Ablauf des 30. Juni 1907 endigen. 
Berlin, den 3. Januar 1907. 
Der Staatssekretär des Innern. 
Graf von Posadowsky.
	        
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