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Im Falle ihrer Abwesenheit von ihrem Wohnsitz
oder Verhinderung durch Krankheit haben sie
die Wahrnehmung vorstehender Obliegenheiten ihren
Stellvertretern zu übertragen, die sie in gleicher
Weise persönlich zu erfüllen haben.
89.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung,
die im Interesse der öffextlichen Sicherheit ergeht,
werden gemäß 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand
vom 4. Juni 1851 bestraft, sofern
andere Gesetze nicht eine höhere Strafe anordnen.
10.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober
1916 in Kraft.
Stettin, den 14. September 1916.
Der stellvertretende Kommandierende General
des II. Armeekorps.
Frhr. v. Vietinghoff,
General der Kavallerie à la suite des Kürassier-«
Regiments „Königin“.
Abt. Z. Nr. 57433.
Muster eines Meldezettels.
Wo und Voraus- Bemer-«
wann zuletzt kungen.
cag Ruf= und Stand Tag Wehnort. politkileh] Zweck, schllicherBeiiwleder
Familien= oder der urtsort Straße gemeldet, des Tag der litär-An-
Ge-(Greis) und Haus-bezw. letzterr Auf= Abreise personen
name Beruf
kunft burt nummer Aufent= enthalts und wohin Truppenhaltsort
teil.)
Der § 2 der Meldeordnung ist mir bekanntgegeben.
(Unterschrift.)
446)0 In Abänderung der kriegsministeriellen
Verfügung vom 10. 6. 1916 Nr. 155/6. 16 U. 3.
G. E. wird die Höchstmenge an ungeschälten Kartoffeln
für arbeitende Kriegsgefangene pro Woche
auf 10 500 Gramm festgesetzt.
Der durch obige Verfügung vorgesehene Satz
von 50 Gramm Maisgrieß (Ersatz für ausgefallene
Kartoffeln) kommt nunmehr in Fortfall.
Altdamm, den 16. September 1916.
antel,
ç Hauptmann und Wirtschaftsoffizier
im Bereiche der Kriegsgefangenenl des II. A.-K.
Freffonbergr Nleinbabnen Rolberger Weinbahnen
S seenanter neiadnen Saatiig Aeimam
Mit Gültigkeit vom 1. Oktober d. Is. ab
wird zum Anhang zu den Binnentarifen (Hefte B)
der vorstehend genannten Kleinbahnen der Nachtrag
1 herausgegeben. Durch denselben werden u. a.
die Frachtsätze für Zuckerrüben,
Schnitzel und Scheideschlamm
69 #u#or
DO
sowie für Bau= und Düngekalk,
anderweit festgesetzt.
Nähere Auskunft erteilen die Bahnverwalter
der genannten Kleinbahnen in Greifenberg (Pom.)
Groß Jestin, Labes (Pom.) und Stargard (Pom.)
Stettin, §en 12. September 1916.
Kleinbahn-Abteilung
des Provinzialverbandes von Pommern.
2 Greifenberger Kleinbahnen.
Mit Gültigkeit vom 1. Oktober d. Is. ab wird
zu dem Tarifheft B ein Ergänzungsblatt herausgegeben.
Dasselbe enthält u. a. geänderte
Frachtsätzedesbesonderen Ausnahmetarifes
14 für Bau= und
Düngekalk.
Nähere Auskunft erteilen die besetzten Stationen
und der Bahnverwalter in Greifenberg (Pom.)
Stettin, den 12. September 1916.
Kleinbahn-Abteilung
des Provinzialverbandes von Pommern.