— 556 —
3. Marine und Schiffahrt.
Te ser Nachtrag zur „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1907“
ist erschienen.
4. Zoll= und Stenerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. nachstehende Anderungen des Postzoll=
regulativs beschlossen:
Der Abs. 4 im § 12 des Postzollregulativs erhält nachstehenden Wortlaut:
Im Falle zu b hat die Poststelle die mit Gegenquittung und einer Bescheinigung
über die Unbestellbarkeit und die zu bewirkende Rücksendung des Poststücks zu ver-
sehende Zollquittung der Zoll= oder Steuerstelle, von welcher die Schlußabfertigung
geschehen war, zurückzugeben, worauf sie den eingezahlten Zollbetrag zurückerhält.
Der letzte Absatz des § 12 erhält folgenden Zusatz:
Auf Antrag der Poststelle können unbestellbare Postsendungen unter zollamtlicher
Aufsicht vernichtet oder durch Zerkleinern oder in sonst geeigneter Weise in eine zoll-
freie oder in eine mit einem niedrigeren Zollsatze belegte Ware mit der Wirkung um-
“ werden, daß sie zollfrei bleiben oder nach dem niedrigeren Satze zu ver-
zollen sind.
Berlin, den 7. November 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Oktober d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für „Fahrrad-Hinterradbremsen aus Eisen, Patent C. Jeay mit Patent Bowden-
Gummi-Drahtzug“" — Tarifnummer 919 — zur Anbringung an Fahrräder der Tarif-
nummer 916 und Wiederausfuhr mit diesen einen zollfreien Veredelungsverkehr
zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des als Regierungsassessor in den Landesdienst zurück-
berufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors Beck der Königlich Bayerische Zollinspektor II. Klasse
Engel den Großherzoglich Mecklenburgischen Hauptzollämtern zu Rostock und Wismar und den Groß-
herzoglich Mecklenburgischen Hauptsteuerämtern zu Güstrow, Neubrandenburg und Schwerin i. M. als
Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Rostock vom 1. November 1907 ab beigeordnet worden.