Metadata : Kriegsanordnungen des stellvertretenden Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps.

Verkehr  auf  der  Wasserstraße  der  Douau.  219

Geburtsscheine,  Militärpapiere  u.  a.)  ausgestellt
werden  und  müssen  auf  der  dritten  Umschlagseite
einen  Ausweis  in  der  gleichen  Form,  wie  für  das
ständige  Personal  in  Ziff.  3  vorgeschrieben,  enthalten.
(An  Stelle  der  Worte:  „Dienstlicher  Ausweis  zum
UÜberschreiten  der  bayerisch-österreichischen  Grenze
auf  dem  Wasserwege  der  Donau  bis  zum  Endpunkte
Regensburg“  ist  zu  setzen:  „Personenbeschreibung“.
die  Anmerkung  ist  wegzulassen.)

Mit  dem  Lohnbuche  sind  der  Grenzübergangsstelle
  die  amtlichen  Ausweispapiere  (Heimatscheine
usw.),  auf  Grund  deren.  das  Lohnbuch  ausgestellt
wurde,  sowie  3  nicht  aufgezogene  Lichtbilder,  die
dem  Lichtbilde  im  Lohnbuche  entsprechen,  vorzulegen.
(Für  Besitzer  von  Auslandspässen  sind  nur  2  nicht
aufgezogene  Lichtbilder,  welche  dem  Lichtbilde  im
Passe  entsprechen,  vorzulegen.)  Sollte  bei  der  Neuaufnahme
  eines  Bediensteten  die  Durchführung  eines
besonders  wichtigen  und  eiligen  Transportes  durch
Beschaffung  eines  Lichtbildes  verzögert  werden,  so
kann  für  die  erste  Grenzüberschreitung  dieses  Neuangestellten
  ausnahmsweise  das  Erfordernis  des
Lichtbildes  nach##esehen  werden;  das  Lichtbild  muß
aber  bei  der  weiteren  Grenzüberschreitung  in  Passau
nachgeholt  werden.

Zu  b).  Soferne  ein  Bediensteter  nicht  im  Besitze
eines  Auslandspasses  ist,  kann  ihm  von  der  Grenzübergangsstelle
  Passau  auf  Grund  des  Lohnbuches.
und  der  diesem  zugrunde  gelegenen  amtlichen  Ausweispapiere
  ein  Paßersatz  für  den  Verkehr  auf  dem
Wasserwege  der  Donau  nach  Maßgabe  und  Muster
der  Reichskanzler-Bekanntmachung  vom  24.  Juni  1916
Nr.  5291  (RGBl.  S.  601  ff.)  auf  die  Höchstdauer  eines
Jahres  ausgestellt  werdenz  nach  Ablauf  ist  Verlängerung
  jeweils  bis  zur  Höchstdauer  eines  Jahres  zulässig.