Verkehr auf der Wasserstraße der Douau. 219
Geburtsscheine, Militärpapiere u. a.) ausgestellt
werden und müssen auf der dritten Umschlagseite
einen Ausweis in der gleichen Form, wie für das
ständige Personal in Ziff. 3 vorgeschrieben, enthalten.
(An Stelle der Worte: „Dienstlicher Ausweis zum
UÜberschreiten der bayerisch-österreichischen Grenze
auf dem Wasserwege der Donau bis zum Endpunkte
Regensburg“ ist zu setzen: „Personenbeschreibung“.
die Anmerkung ist wegzulassen.)
Mit dem Lohnbuche sind der Grenzübergangsstelle
die amtlichen Ausweispapiere (Heimatscheine
usw.), auf Grund deren. das Lohnbuch ausgestellt
wurde, sowie 3 nicht aufgezogene Lichtbilder, die
dem Lichtbilde im Lohnbuche entsprechen, vorzulegen.
(Für Besitzer von Auslandspässen sind nur 2 nicht
aufgezogene Lichtbilder, welche dem Lichtbilde im
Passe entsprechen, vorzulegen.) Sollte bei der Neuaufnahme
eines Bediensteten die Durchführung eines
besonders wichtigen und eiligen Transportes durch
Beschaffung eines Lichtbildes verzögert werden, so
kann für die erste Grenzüberschreitung dieses Neuangestellten
ausnahmsweise das Erfordernis des
Lichtbildes nach##esehen werden; das Lichtbild muß
aber bei der weiteren Grenzüberschreitung in Passau
nachgeholt werden.
Zu b). Soferne ein Bediensteter nicht im Besitze
eines Auslandspasses ist, kann ihm von der Grenzübergangsstelle
Passau auf Grund des Lohnbuches.
und der diesem zugrunde gelegenen amtlichen Ausweispapiere
ein Paßersatz für den Verkehr auf dem
Wasserwege der Donau nach Maßgabe und Muster
der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 24. Juni 1916
Nr. 5291 (RGBl. S. 601 ff.) auf die Höchstdauer eines
Jahres ausgestellt werdenz nach Ablauf ist Verlängerung
jeweils bis zur Höchstdauer eines Jahres zulässig.