— 382 —
b) Als „Köpfe“ (Spalte 1) gelten die Köpfe ohne Zungen. Wenn Kopf und Zunge eines und desselben
Tieres unschädlich beseitigt wurden, sind diese Teile gesondert in die Spalten I und lI einzutragen.
c) Als „Lunge“ (Spalte III) ist nicht etwa jeder einzelne Lungenflügel einzutragen, sondern es sind die beiden
Lungenflügel eines Tieres als eine Lunge zu zählen.
d) In die Spalte V „Därme“" ist der beanstandete Dünndarm oder Dickdarm oder die Gesamtheit beider
Därme nur einmal für jedes Tier einzutragen.
e) In den Fällen, in denen außer den in der Zusammenstellung besonders namhaft gemachten Körperteilen,
z. B. außer der Leber, och andere Teile, etwa Milz und Magen (aber nicht sämtliche Baucheingeweide)
beanstandet sind, ist die Leber besonders zu zählen, Milz und Magen sind daneben als eine Stückzahl unter
„Sonstige einzelne Organe“ in Spalte VI einzutragen.
) In die Spalte VII „Sämtliche Baucheingeweide“ gehören nur diejenigen Fälle, in denen von einem
Tiere gleichzeitig die wichtigsten Eingeweide der Bauchhöhle (Magen, Darm, Leber, Milz, Netz und Gekröse)
für genußuntauglich erklärt sind. Die sämtlichen Baucheingeweide eines Tieres sind nur einmal zu zählen.
Da ein beanstandeter Körperteil nur einmal einzutragen ist, dürfen neben den sämtlichen Baucheingeweiden
eines Tieres nicht etwa die hierzu gehörigen Einzeleingeweide (Magen, Darm, Leber usw.) besonders ein-
getragen werden.
8) Bei Zahlenangaben über das Gewicht sind Bruchteile unter ½ Kilogramm nicht anzuschreiben, Bruchteile
von / Kilogramm und darüber sind auf volle Kilogramme abzurunden.
— —— — —„ — —
1. Zahl der Schlachttiere, an denen die Beschau
vorgenommen wurde.
Jung-- Kälber
rinder ·
Ochsen Bullen Kühe über bis Schweine Schafe Ziegen
3 Monate alt
1 2 —— 6 9997
Ordnungsmäßige Schlachtungen
Schlachtungen, bei denen eine Beschau der
Tiere im lebenden Zustande nicht statt-
gefunden hat (Spalte 11 des Tagebuchs)
Zusammen
Ferner sind wegen sach-a) vor der
licher Unzuständigkeit Schlachtung
des Beschauers (88 11
und 30 der Ausfüh= P) nach der
rungsbestimmungen A) Schlachtung
nebenbezeichnete Tiere
dem zuständigen tier-
ärztlichen Beschauer
überwiesen worden zusammen
Außerdem ist bei
Hunden die Beschau vorgenommen worden.