Volltext : Das Königreich Württemberg.Zweiter Band_2. (3)

Das  Staatsgebiet.  9

den  Ständen  vom  21.  Februar  und  2.  März  1770,  mit  welchem  nun
auch  eine  der  glücklichsten  Zeiten  für  das  Herzogthum  angebrochen  ist.
Der  fürstbrüderliche  Vergleich  vom  11.  Februar  1780  endlich  zwischen
Herzog  Karl  Eugen  und  seinen  beiden  Brüdern  und  späteren  Regierungsnachfolgern
  befestigte  abermals  die  Rechtsverhältnisse  des  Kammerguts  und
des  Kammerschreibereiguts.

Auf  Karl  Eugen  folgte  dessen  Bruder  Ludwig  Eugen,  1793  bis
1795.  Während  der  gleichfalls  kurzen  Regierung  des  dritten  der  Brüder,
Friedrich  Eugen,  1795  bis  1797,  begannen  die  neuen  Heimsuchungen  Württembergs
  durch  die  Franzosen  unter  Moreau,  sowie  durch  die  österreichischen
  Einquartierungen,  und  in  dem  am  7.  August  1796  erkauften
Frieden  giengen  die  überrheinischen  Besitzungen  Württembergs  verloren.

Am  23.  Dezember  1797  gelangte  der  älteste  Sohn  Friedrich  Eugens,
Friedrich  II.,  zur  Regierung.  Er  mußte  im  Frühjahr  1800  einem  neuen
Einfall  der  Franzosen  weichen  und  kehrte  erst  nach  Abschluß  des  Lüneviller
Friedens  vom  9.  Februar  1801,  welcher  die  Verluste  jenseits  des  Rheins
besiegelte,  in  die  Heimat  zurück.  Die  geplante  Auflösung  des  Herzogthums
  abzuwenden,  schloß  Friedrich  am  20.  Mai  1802  zu  Paris  einen
besonderen  Vertrag  mit  Frankreich  und  erlangte  darauf  nach  dem  Reichsdeputationshauptschluß
  vom  25.  Februar  1803  in  dem  sogenannten  Neuwürttemberg
  Ersatz  für  die  gehabten  Verluste  und  zugleich  die  Kurwürde.

Schon  drei  Jahre  später,  mit  dem  1.  Januar  1806,  wurde  Württemberg
  ein  Königreich  mit  neuem  Gebietszuwachs  in  den  oberschwäbischen
und  fränkischen  Landestheilen,  auf  Grund  des  Brünner  Staatsvertrags
vom  12.  Dezember,  eines  von  Schönbrunn  aus  datirten  Tagesbefehls
Napoleons  vom  19.  Dezember  und  des  Preßburger  Friedens  vom  26.
Dezember  1805.  Und  weitere  für  Württemberg  meist  vortheilhafte  Territorialveränderungen
  bewirkten  darauf  noch  die  Rheinische  Bundesakte
vom  12.  Juli  1806,  Staatsverträge  mit  Bayern  vom  13.  Oktober  und
mit  Baden  vom  17.  Oktober  und  13.  November  1806,  ein  Tagesbefehl
Napoleons  vom  24.  April  1809,  der  Wiener  Frieden  vom  14.  Oktober
1809,  der  Vertrag  zu  Compiegne  vom  24.  April  und  der  Staatsvertrag
mit  Bayern  vom  18.  Mai  1810.

Am  30.  Dezember  1805  wurde  die  alte  Verfassung  aufgehoben,
Alt=  und  Neuwürttemberg  unter  dem  Scepter  der  unumschränkten  Gewalt
vereinigt  und  am  18.  März  1806  eine  neue  Organisation  des  Landes
verkündigt.  ·

Friedrich  hatte  über  ein  Land  von  nicht  200  Quadratmeilen  und  etwa
650  000  Einwohnern  die  Regierung  angetreten;  bei  seinem  Tod  umfaßte  der  Staat

ca.  350  Quadratmeilen  mit  1  400  000  Einwohnern.  Faßt  man  die  Erwerbungen  von
1803  an  in  das  Auge,  so  vereinigten  sie  in  sich  die  verschiedenartigsten  politischen