Das Staatsgebiet. 9
den Ständen vom 21. Februar und 2. März 1770, mit welchem nun
auch eine der glücklichsten Zeiten für das Herzogthum angebrochen ist.
Der fürstbrüderliche Vergleich vom 11. Februar 1780 endlich zwischen
Herzog Karl Eugen und seinen beiden Brüdern und späteren Regierungsnachfolgern
befestigte abermals die Rechtsverhältnisse des Kammerguts und
des Kammerschreibereiguts.
Auf Karl Eugen folgte dessen Bruder Ludwig Eugen, 1793 bis
1795. Während der gleichfalls kurzen Regierung des dritten der Brüder,
Friedrich Eugen, 1795 bis 1797, begannen die neuen Heimsuchungen Württembergs
durch die Franzosen unter Moreau, sowie durch die österreichischen
Einquartierungen, und in dem am 7. August 1796 erkauften
Frieden giengen die überrheinischen Besitzungen Württembergs verloren.
Am 23. Dezember 1797 gelangte der älteste Sohn Friedrich Eugens,
Friedrich II., zur Regierung. Er mußte im Frühjahr 1800 einem neuen
Einfall der Franzosen weichen und kehrte erst nach Abschluß des Lüneviller
Friedens vom 9. Februar 1801, welcher die Verluste jenseits des Rheins
besiegelte, in die Heimat zurück. Die geplante Auflösung des Herzogthums
abzuwenden, schloß Friedrich am 20. Mai 1802 zu Paris einen
besonderen Vertrag mit Frankreich und erlangte darauf nach dem Reichsdeputationshauptschluß
vom 25. Februar 1803 in dem sogenannten Neuwürttemberg
Ersatz für die gehabten Verluste und zugleich die Kurwürde.
Schon drei Jahre später, mit dem 1. Januar 1806, wurde Württemberg
ein Königreich mit neuem Gebietszuwachs in den oberschwäbischen
und fränkischen Landestheilen, auf Grund des Brünner Staatsvertrags
vom 12. Dezember, eines von Schönbrunn aus datirten Tagesbefehls
Napoleons vom 19. Dezember und des Preßburger Friedens vom 26.
Dezember 1805. Und weitere für Württemberg meist vortheilhafte Territorialveränderungen
bewirkten darauf noch die Rheinische Bundesakte
vom 12. Juli 1806, Staatsverträge mit Bayern vom 13. Oktober und
mit Baden vom 17. Oktober und 13. November 1806, ein Tagesbefehl
Napoleons vom 24. April 1809, der Wiener Frieden vom 14. Oktober
1809, der Vertrag zu Compiegne vom 24. April und der Staatsvertrag
mit Bayern vom 18. Mai 1810.
Am 30. Dezember 1805 wurde die alte Verfassung aufgehoben,
Alt= und Neuwürttemberg unter dem Scepter der unumschränkten Gewalt
vereinigt und am 18. März 1806 eine neue Organisation des Landes
verkündigt. ·
Friedrich hatte über ein Land von nicht 200 Quadratmeilen und etwa
650 000 Einwohnern die Regierung angetreten; bei seinem Tod umfaßte der Staat
ca. 350 Quadratmeilen mit 1 400 000 Einwohnern. Faßt man die Erwerbungen von
1803 an in das Auge, so vereinigten sie in sich die verschiedenartigsten politischen