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Wuster 18.
Stenerhebebezirk (B. O. 5 147.)
Abt. des Abnahme-Hauptbuchs.
BPranntwein-Abnahmebuch
der
Brennerei de in
Vierteljahr des Betriebsjahrs 19
Dieses Buch enthält Blätter, die mit
einer angesiegelten Schnur durchzogen sind.
„ den 19
Die Ubereinstimmung der durch Aufrechnung geprüften Schlußsummen dieses Abnahmebuchs
mit den entsprechenden Summen des Abnahme-Hauptbuchs bescheinigt
(Unterschrift des Führers des Abnahme-Hauptbuchs.)
Auleitung zum Gebrauche.
In die Spalte 1 sind die Nummern des Abnahme-Hauptbuchs aus den blertigungeanträgen in forllaufender
Folge zu uo n die In der Spalte 3 sind die bei der Abnahme festgestellten Alkoholmengen abzüglich des etwa gewährten
Schwundnachlasses auf Grund der einzelnen Abfertigungspapiere einzutragen.
2. Zu Beginn jedes Vierteljahrs ist in der Spalte 12
a) das Kontingent der Brennerei,
b) e solche Obstbrennereien (V. O. & 7 Abs. 1) und den Obstbrennereien gleichgestellte Brennerelen (B. D.
7 Abs. 2), die als Kleinbrennereien ô(6. O. & Za) innerhalb des Kontingentsabschnikts in beliebigen
Betriebsjahren mehr als 10 Hektoliter, bis zu 100 Hektkoliter Alkohol, und für solche Obstbrennereien mit
Kontingenten bis zu 50 Hekkoliter Alkohol, die in einem Betriebsjahr mehr als ihr Kontingent zum
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Forssehung auf Geite 4 des Musters.