Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1283 — 
1. Anderungen und Ergänzungen der Begleitscheinordnung. 
Zu § 7. 
Am Schlusse des zweiten Absatzes ist weiterzufahren: 
„Branntwein, der vergällungspflichtig ist, muß als solcher in den beiden Aus- 
fertigungen des Begleitscheins besonders bezeichnet werden; bei vergällungspflichtigem 
Branntwein aus Brennereien, die Hefe nach dem Würzeverfahren herstellen, muß außer- 
dem voch der Tag der Abnahme aus der Brennerei angegeben werden (Bfr. 93, 
* 94 Abs. 2). Auf Autrag wird auch vermerkt, daß Branntwein der Vergällungspflicht 
nicht unterliegt (Bfr. O. § 95).“ 
Zu 821. 
Am Schlusse ist ein Strichpunkt zu setzen und weiterzufahren: 
„indessen muß vergällungspflichtiger Branntwein getrennt versendet werden“. 
Zu 8 26. 
Als vierter Absatz ist hinzuzufügen: 
„Branntwein, der im Begleitschein, als vergällungspflichtig bezeichnet ist, muß in 
jedem Falle vollständig vergällt werden.“ 
Zu § 35. 
Die Vorschrit 9 wie folgt zu fassen: 
bt sich eine größere Alkoholmenge als bei der Vorabfertigung, so ist die Mehr- 
menge * odem höheren Verbrauchsabgabensatz in Ansatz zu bringen." 
Zu § 36. 
a) Im ersten Absatz ist in der fünften Zeile nach „#erlassen“ ein Punkt zu setzen und dann 
nach Streichung der bisherigen Fassung bis zum Schlusse des Absatzes fortzufahren: 
eben dem Erlasse der Verbrauchsabgabe tritt eine Vergütung der Betriebsauflage 
nach den Sätzen im § 1 Abs. 3 unter b’9 der Befreiungsordnung ein. Die Entscheidung 
ist vom Hauptamte zu treffen." 
b) Der zweite Absatz fällt weg. 
Zu Muster 3. 
In den Spalten 6, 16 und 27 ist die Uberschrift zu ersetzen durch: 
„Verbrauchsabgabensatz“, 
in der Spalte 28 durch: 
„Betrag der Verbrauchsabgabe“. 
Anmerkung zu den Spalten 17 und 29: Sofern der Branntwein der Vergällungspflicht unter- 
liegt, ist zu vermerken, daß er vergällungspflichtig ist, sofern er nachweislich der Vergällungspflicht 
nicht unterliegt, auf Antrag, daß er nicht vergällungspflichtig ist. 
Zu Muster 4. 
a) Auf der ersten Seite ist unter „Abgabenbetrag und Zahlungsfrist“ die zweite und dritte 
Zeile zu streichen. 
b) In den Spalten 7 und 17 ist die Uberschrift zu ersetzen durch: 
„Verbrauchsabgabensatz“, 
in der Spalte 18 dur ch: 
„Betrag der Verbrauchsabgabe“. 
185“
	        
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