Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Zu 8 26. 
Im ersten Absatz muß der Schluß des ersten Satzes nach „ausgetauscht werden“ lauten: 
Hjedoch mit der Beschränkung, daß Branntwein, der der Vergällungspflicht unter- 
liegt, I#n dem Austausch ausgeschlossen bleibt.“ 
Zu g 32. 
a) an et dritten Absatz ist an Stelle des zweiten Satzes „Erfolgt die Abschreibung usw."“ 
etzen 
zu 
„Neben dem Erlasse der Verbrauchsabgabe tritt eine Vergütung der Betriebsauf- 
lage nach den Sätzen im § 1 Abs. 3 unter b § der Befreiungsordnung ein."“ 
b) Der vierte Absatz muß lauten: 
„Eine etwaige Mehrmenge ist im Lagerbuche zu dem ihöheren Verbrauchsabgaben- 
satz anzuschreiben." 
Zu § 34. 
Der zweite Satz im ersten Absatz erhält folgende Fassung: 
„Nach Ablauf der Frist ist der noch vorhandene Branntwein zu bbersteuern oder 
gegebenenfalls zu einem anderen Vergällungslager abzumelden usw.“ 
Zu § 36. 
Im dritten #olt muß es statt „so ist diese Mehrmenge ussw. anzuschreiben“ heißen: 
„so ist diese Mehrmenge zu dem höheren Verbrauchsabgabensatz im Lagerbuch an- 
zuschreiben."“ 
Zu Muster 3. 
a) Auf der ersten Seite ist die Ziffer 2 zu streichen. 
b) Die Spalten 6 bis 11 und 19 bis 24 des Vordrucks sind in je zwei Spalten zusammen- 
zuziehen mit der Uberschrift 
davon unterliegen dem 
niedrigeren] höheren 
Verbrauchsabgabensatze 
1 ! 
l 
Zu Muster 8. 
a) Auf Seiter 2 des' Vordrucks muß es statt „der mitunterzeichnete Lagerbesitzer usw.“ heißen: 
„Der mitunterzeichnete Lagerbesitzer beantragt, die Fehlmenge mit bei dem 
mit dem höheren Verbrauchsabgabensatze belasteten Branntwein abgabenfrei ahzuschreiben. " 
In der letzten Zeile ist statt zu die Spalten 2 bis 5“ zu setzen: 
wauf die Spalten 2 und 3“. 
b) Die Spalten 2 bis 7 sind wie zu Muster 3 in zwei Spalten zusammenzuziehen; die Probe- 
eintragungen sind entsprechend zu ändern.
	        
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