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Zu 8 26.
Im ersten Absatz muß der Schluß des ersten Satzes nach „ausgetauscht werden“ lauten:
Hjedoch mit der Beschränkung, daß Branntwein, der der Vergällungspflicht unter-
liegt, I#n dem Austausch ausgeschlossen bleibt.“
Zu g 32.
a) an et dritten Absatz ist an Stelle des zweiten Satzes „Erfolgt die Abschreibung usw."“
etzen
zu
„Neben dem Erlasse der Verbrauchsabgabe tritt eine Vergütung der Betriebsauf-
lage nach den Sätzen im § 1 Abs. 3 unter b § der Befreiungsordnung ein."“
b) Der vierte Absatz muß lauten:
„Eine etwaige Mehrmenge ist im Lagerbuche zu dem ihöheren Verbrauchsabgaben-
satz anzuschreiben."
Zu § 34.
Der zweite Satz im ersten Absatz erhält folgende Fassung:
„Nach Ablauf der Frist ist der noch vorhandene Branntwein zu bbersteuern oder
gegebenenfalls zu einem anderen Vergällungslager abzumelden usw.“
Zu § 36.
Im dritten #olt muß es statt „so ist diese Mehrmenge ussw. anzuschreiben“ heißen:
„so ist diese Mehrmenge zu dem höheren Verbrauchsabgabensatz im Lagerbuch an-
zuschreiben."“
Zu Muster 3.
a) Auf der ersten Seite ist die Ziffer 2 zu streichen.
b) Die Spalten 6 bis 11 und 19 bis 24 des Vordrucks sind in je zwei Spalten zusammen-
zuziehen mit der Uberschrift
davon unterliegen dem
niedrigeren] höheren
Verbrauchsabgabensatze
1 !
l
Zu Muster 8.
a) Auf Seiter 2 des' Vordrucks muß es statt „der mitunterzeichnete Lagerbesitzer usw.“ heißen:
„Der mitunterzeichnete Lagerbesitzer beantragt, die Fehlmenge mit bei dem
mit dem höheren Verbrauchsabgabensatze belasteten Branntwein abgabenfrei ahzuschreiben. "
In der letzten Zeile ist statt zu die Spalten 2 bis 5“ zu setzen:
wauf die Spalten 2 und 3“.
b) Die Spalten 2 bis 7 sind wie zu Muster 3 in zwei Spalten zusammenzuziehen; die Probe-
eintragungen sind entsprechend zu ändern.