Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Diese Sprengstofse werden je nach dem Grade ihrer Gefährlicheit befördert") 
teils als Stückgut in unbeschränkten Mengen, 
vgl. Ia Abt. A. 1. Gruppe, Abt. B. 1. Fruppe und Abt. C der Anlage C zur C.:; 
teils als Stückgut in Mengen bis 200 kg 
vgl. Abt. A. 2. Gruppe und Abt. B. 2. Gruppe in besonderer Verpackung; 
teils nur in Wagenladungen, 
vgl. Abt. A. 3. Gruppe und Abt. B. 2. Gruppe. 
Die Beförderungobedingungen richten sich bei den weitaus meisten Stoffen nach ihrem Ver- 
halten gegenüber vorgeschriebenen Prüfungen; gewisse Sprengstoffe müssen im Vergleiche zu einem 
anderen nach seiner usommensebung bestimmten Sprengstoffe geprüft werden. 
Für die Zulassung zum Stückgutverkehr (Gruppe 1 und 2 der Sprengmittel) ist ferner 
erforderlich, daß die Zusammensetzung des Sprengstoffs genau bekannt gegeben und daß von einer 
dazu ermächtigten Stelle bescheinigt ist, der Sprengstoff habe bei den Prüfungen genügt. Bei Fest- 
stellung der Beförderungsbedingungen für die in Abt. A. 1. Gruppe aufgeführten Stoffe war der 
Gesichtspunkt maßgebend, daß — die Beachtung der Sicherheitsvorschriften vorausgeiett — auch im 
Falle eines Brandes eine Massendetonation nicht zu erwarten steht. Auch diese Stoffe müssen 
Feltwerkendlich so hergestellt sein, daß sie nicht gefährlicher find als ihre Ver- 
gleichsstoffe 
Das Ergebnis jeder Prüfung ist in ein vorgeschriebenes Muster“) (Anlage 1 bis 11) 
einzutragen. 
Prüfungsvorschriften. 
A. Sprengmittel. 
I. ##. ftp-- 
Als Vergleichssprengstoff dient lrishbereieter Donarit von folgender Zusammensetzung: 
Ammoniaksalpeter . . . DO Pprozent, 
Trinitrotoluoi. .. . . . 112 -, 
Roggenmehl..........4 -, 
Nitroglyzerin ... 4 
Der Donarit wird in der Weise hergestellt daß die trockenen, pulverförmigen und durch ein 
Sieb, das 256 (16 16) Maschen auf ein Quadratzentimeter enthält, gesiebten Bestandteile zuerst 
unter sich und dann mit dem Nitroglyzerin vollkommen gleichmäßig vermischt werden. 
Die Prüfung muß sich erstrecken auf: 
1 Chemische Analyse, 
2 Vehalten gegenüber Lackmuspapier, 
bei der Warmlagerung, 
bei Entmischungsversuchen, 
bei der Zündung, 
- gegen mechanische Einwirkung (Stoß, Schlag, Reibung), 
bei Wasserzusatz (Ausscheidung von Nitroglyzerin). 
Vorbereitung der Sprengstoffe: Die Proben““) sind über Chlorkalzium zu trocknen. 
Ihre etwa erforderliche gerkleinerung kann im Reibmörser erfolgen. 
Zu 1. Chemische Analyse. Hierdurch muß genau der Gehalt namentlich an solchen Stoffen fest- 
gestellt werden, die die Gefährlichkeit des Sprengstoffs vermehren (z. B. Nitroglhyzerin). 
ansmbss 1 
*) Wegen Versendung von Sprengstosfproben vgl. Eisenbahn-Verkehrsordunng Aulage C. In. Abt. A 
Gruppe k) und Abt. C (Beförderungsvorichriften ([Einleitung)]). 
*“) Die ausgesüllten Muster sind den Anträgen auf Zulassung eines Sprengstoßfs zur Stäckgutbeförderung 
beizusügen. 
Auf richtige Probenahme ist besonders zu achten.
	        
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