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1 österreichischer Gulden (Währung) = 10 700 Mark,
1 österreichisch-ungarische Krone = 0,5
1 Gulden holländischer Währung — 1,10
1 skandinavische Kronen = 156
1 alter Goldrubel ... .....-3,20-
1 Rubel ·
1 alter Kreditrubel –°¾ m— 2,16 "
1 türkischer Piaster . .. -0,1s-
1 Peso (Gold). — 4,00 -
1 Doller = 420
1 alter japanischer Goldyen ... -4,20-
1iapanifcher2)en......... -2,to-
1 deutsch-ostafrikanische oder indische Rupie = 1,5„
1 merikanischer Golddoller = 2010
Zu 8§5 14 und 15 des Gesetzes.
Art und Vertrieb der Stempelzeichen.
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83.
Zum Zwecke der Entrichtung der Abgabe und der weiteren Abgabe werden Stempelmarken
ũber O,io; O, 20; O,,40; O#0; 0,0; 1; 1,50; 2; 2,50; 3; 3,,50; 4; 4,00; 5; 10; 15; 20; 25; 30 und 50 Mark,
zur Entrichtung der Abgabe auch gestempelte Wechselvordrucke über 0,,o Mark ausgegeben. Die Ver-
wendung aus solchen Vordrucken entfernter Stempelzeichen wird als eine Entrichtung der Abgabe
oder der weiteren Abgabe nicht angesehen.
Die Marken haben die Form eines liegenden Rechtecks. Im Betrage von O0 bis O,,0 Mark
sind sie in grüner, im Betrage von 1 bis 5 Mark in blauer Farbe hergestellt. In der linken oberen
Ecke dieser Marken befindet sich ein Schild mit dem Reichsadler, von welchem sich nach rechts ein in
zwei Enden auslaufendes Band mit der Inschrift „Deutscher Wechsel-Stempel“ zieht. Die Marken
im Betrage von 10 bis 50 Mark sind in grüner und roter Farbe hergestellt; sie sind mit dem Reichs-
adler und über dem letzteren sowie mehrfach am Rande mit der erähnten Inschrift versehen. Außer
der in schwarzer Farbe hergestellten Bezeichnung des Steuerbetrags und der entsprechenden Wechsel-
summe enthalten sämtliche Marken den Vordruck „den“ zur Anbringung des Entwertungsvermerkes
gleichfalls in schwarzer Farbe.
Die Wechselvordrucke tragen einen mit Verzierungen umgebenen Stempel in grüner Farbe,
welcher, abgesehen von dem fehlenden Vordruck für den Entwertungsvermerk, dem Muster der Wechsel-
stempelmarken entspricht.
84.
Der Vertrieb der Wechselstempelmarken und gestempelten Vordrucke erfolgt durch die Post-
anstalten. Wechselstempelmarken zum Werte von 10, 20 und 30 Pfennig werden bei allen Postämtern
und bei denjenigen sonstigen Poststellen, bei welchen sich ein Bedürfnis hierfür herausstellt, verkauft.
Die Verkaufsstellen für Wechselstempelmarken von höherem Werte und für gestempelte Vordrucke werden
nach den örtlichen Verhältnissen bestimmt und zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Entwertung der Marken.
* 5.
Die Marken sind auf der Rückseite der Urkunde und zwar, wenn diese noch unbeschrieben und
mit Wertzeichen noch nicht beklebt ist, unmittelbar an einem Rande dieser Seite, anderenfalls unmittelbar
aunnter dem letzten Vermerk (Indossament usw.) oder, sofern ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar
neben oder unter den bereits angebrachten Marken auf einer mit Buchstaben oder Ziffern nicht
beschriebenen oder bedruckten Stelle aufzukleben.
Es ist gestattet, zur Entrichtung der Abgabe oder der weiteren Abgabe mehrere, zusammen
den erforderlichen Betrag darstellende, Wechselstempelmarken zu verwenden. Verner ist es zulässig, bei
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