3. Handels= und Gewerbewesen.
Bekanntmachung,
betreffend Abänderung der Prüfungsordnung für Arzte.
Auf Grund des § 29 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat zu § 68 der Prüfungsordnung
für Arzte vom 28. Mai 1901 folgenden Zusat beschlossen:
Das Gleiche gilt von solchen nach den bisherigen Vorschriften zugelassenen Kandidaten,
weche die ärztliche Prüfung nicht spätestens bis zum 1. Oktober 1912 vollständig bestanden
aben.
Berlin, den 2. Februar 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieres.
4. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist die folgende Form von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im
Deutschen Reiche zugelassen und in das beigesetzte System eingereiht worden.
Zu System .# Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form TEB2, der Isaria-
Zähler-Werke G. m. b. H. in München.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 22. Januar 1909. »
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
5. Militärwesen.
Bekanntmachung.
Dem praktischen Arzte Dr. Richard Caspary in Riberalta ist auf Grund des § 42 Ziffer 2
der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1—c ebendaselbst
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, · welche
ihren dauernden Aufenthalt in dem das Departement Beni umfassenden Konsulatsbezirke Riberalta
(Bolivien) haben.
Berlin, den 5. Februar 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.