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4. Zoll- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Trachenberg im Bezirke des Hauptsteueramts Breslau ll die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren,
dem Steueramt l. zu Dorsten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münster die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über das für die Firma R. Paton zu Dorsten eingehende ungefärbte,
unbedruckte, ungebleichte Leinengarn der Tarifnummer 22a,
dem Hauptsteueramte zu Elbing die Befugniß zur Abfertigung von zuckerhaltigen Fabrikaten,
für welche die Gewährung von Steuervergütung beansprucht wird,
dem Steueramt I. zu Bunzlau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan die Befugniß zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II,
dem Steueramt l. zu Höchst a. M. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I und Begleitzetteln über Waaren der Nummern 2d 1—3, 5g und h
des Zolltarifs, über Alizarin, Anilinöl, Anilinfarben, Steinkohlentheeröle und chemische Präparate der
Tarifnummer 5m, Eisenwaaren der Tarifnummern 6e 2ß und 6e 3a und ß, Holz und Holzwaaren der
Tarifnummer 13 und Waaren der Tarifnummern 15b, 22 f und 41d 5a und ß, sowie zur Erledigung
von Begleitscheinen I über Getreide und Oelsämereien der Tarifnummer 9,
dem Salzsteueramt l. zu Liebenhalle im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim vorläufig
bis zum 1. Oktober 1898 die Befugniß zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem Anspruch auf
Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird,
dem Nebenzollamt I. zu Goch im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve die Befugniß zur Aus-
fertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und zur Abfertigung von Waaren der
Nummern 41d 5 und 41d 6 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern,
dem Steueramt l. zu Oranienburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über das in der Fabrik „Chemische Werke vorm. Dr. H. Byck“
zu Oranienburg als Nebenprodukt gewonnene, undenaturirt aus derselben abzulassende Salz,
dem Hauptsteueramte zu Halle a. S. und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe daselbst die
Befugniß zur Abfertigung von Kokosgarn der Nummern 22a und b des Zolltarifs zu andern als den
höchsten Zollsätzen dieser Nummern,
dem Steueramt I. zu Linz im Bezirke des Steueramts Neuwied die Befugniß zur Erledigung
von Uebergangsscheinen über Bier,
dem Steueramt lI. zu Kirn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über das als Retourwaare vom Auslande eingehende Leder.
Im Königreiche Bayern.
In Kaiserslautern ist unter Aufhebung des dortigen Nebenzollamts ein Hauptzollamt mit
einer Zollexpositur am Bahnhof errichtet worden. Mit dem Hauptzollamt ist die Aufschlag-Einnehmerei
vereinigt. Dem Hauptzollamte Kaiserslautern sind
a) vom Hauptzollamte Landau das Nebenzollamt Zweibrücken, die Aufschlag-Einnehmereien
Blieskastel, Bruchmühlbach, Ebernburg, Enkenbach, Gersheim, Herschweiler-Petersheim,
Homburg, Hombach, St. Ingbert, Kusel, Landstuhl, Lauterecken, Martinshöhe, Wall-
halber und Winnweiler, sowie die Uebergangsstellen Callbach, Gersheim, Habkirchen,
St. Julian, Mittelbexbach, Odenbach, Odernheim, Rehborn und Reinheim und
b) vom Hauptzollamte Ludwigshafen a. Rh. die Aufschlag-Einnehmereien Göllheim, Harx-
heim und Kirchheimbolanden, sowie die Uebergangsstelle Harxheim
zugetheilt.
Die Aufschlag-Einnehmerei Germersheim und die Uebergangsstelle Zeiskam sind vom Haupt-
zollamtsbezirke Ludwigshafen a. Rh. abgetrennt und dem Hauptzollamte Landau zugetheilt worden.