5. Maß= und Gewichtswesen.
Prüfungsbestimmungen der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Allgemeine Bestimmungen.
* 1.
Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt übernimmt die Ausführung von Prüfungen und Avbeit-gebier.
Beglaubigungen nach den folgenden allgemeinen und den für die einzelnen Arbeitsgebiete erlassenen
besonderen Bestimmungen.
Die Arbeitsgebiete umfassen:
Präzisionsmechanik (Längenmaße, soweit sie nicht zur Maß= und Gewichtsordnung
gehören, Lehren, Kreisteilungen, Schrauben, Libellen, Tachometer, Arbeitszähler, Aus-
dehnungs= und Dichte-Bestimmungen u. a.);
Druck (Barometer, Manometer für hohe und niedrige Drucke, Luftpumpen, Indikatoren u. a.);
Akustik (Stimmgabeln, Resonatoren u. a.);
Wärme (Flüssigkeits-Thermometer von — 200°% bis 575°% C, Widerstands-Thermometer,
Thermoelemente nebst Meß= und Registrier-Vorrichtungen für Messungen bis 16007,
optische Pyrometer, Kalorimeter; Bestimmung von Schmelz= und Siedepunkten, spezifischen
Wärmen und Verbrennungswärmen; Abel-Prober, Siedeapparate für Mineralöle,
Zähigkeitsmesser u. a.);
Elektrizität (Widerstände, Normalelemente, Strom-, Spannungs-, Leistungsmesser, Elektri-
zitätszähler, Strom= und Spannungswandler, Frequenz= und Phasenmesser, Kapazitäten,
Induktivitäten, Wellenmesser; Leitungs-, Widerstands-, Isolationsmaterialien, Dielektrika,
Installations-Gegenstände; Primärelemente, Akkumulatoren, Generatoren, Motoren,
Transformatoren u. a.);
Magnetismus (magnetische Apparate und Materialien);
Optik (Hefnerlampen und Glühlampen für photometrische Zwecke, Beleuchtungslampen und
Zubehör, photometrische Apparate; Bestimmung der optischen Konstanten von festen und
flüssigen Körpern sowie von Linsen, Prismen und dioptrischen Apparaten; Untersuchung
von Planflächen und Planparallel-Platten, Quarz-Platten und Sachharimetern u. a.).
Außerdem werden auch Untersuchungen anderer Art ausgeführt, wie die Prüfung von
Glassorten auf Verwitterbarkeit und das Verhalten gegenüber chemischen Agentien, die Unter-
suchung von Metallen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit bei der Anfertigung von Apparaten u. dergl.
§ 2.
Die Prüfungsanträge sind schriftlich an die Physikalisch-Technische Reichsanstalt — Ab- prfungs.
teilung II — einzureichen!). Ebenso find alle sonstigen Schreiben, welche Prüfungsarbeiten betreffen, #nträge.
an die genannte Adresse, nicht an einen Beamten der Reichsanstalt zu richten.
Die Prüfungsanträge sollen die nötigen Angaben über Art und Umfang der Prüfung ent-
halten. Gegebenenfalls sind Gebrauchsanweisungen, Zeichnungen, Schaltungsstizzen u. dergl. beizufügen.
Von dem Eingang der Prüfungsanträge und der zugehörigen Gegenstände wird der Antrag-
steller benachrichtigt (vgl. 88 6 u. 9). In den Benachrichtigungsschreiben wird bemerkt, daß die
1) Adresse: Charlottenburg 2, Werner-Siemens-Str. 8—12; Station für Frachtsendungen: Charlottenburg, Güter-
bahnhof. Telephon: Amt Charlottenburg Nr. 93. -