Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

5. Maß= und Gewichtswesen. 
Prüfungsbestimmungen der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
* 1. 
Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt übernimmt die Ausführung von Prüfungen und Avbeit-gebier. 
Beglaubigungen nach den folgenden allgemeinen und den für die einzelnen Arbeitsgebiete erlassenen 
besonderen Bestimmungen. 
Die Arbeitsgebiete umfassen: 
Präzisionsmechanik (Längenmaße, soweit sie nicht zur Maß= und Gewichtsordnung 
gehören, Lehren, Kreisteilungen, Schrauben, Libellen, Tachometer, Arbeitszähler, Aus- 
dehnungs= und Dichte-Bestimmungen u. a.); 
Druck (Barometer, Manometer für hohe und niedrige Drucke, Luftpumpen, Indikatoren u. a.); 
Akustik (Stimmgabeln, Resonatoren u. a.); 
Wärme (Flüssigkeits-Thermometer von — 200°% bis 575°% C, Widerstands-Thermometer, 
Thermoelemente nebst Meß= und Registrier-Vorrichtungen für Messungen bis 16007, 
optische Pyrometer, Kalorimeter; Bestimmung von Schmelz= und Siedepunkten, spezifischen 
Wärmen und Verbrennungswärmen; Abel-Prober, Siedeapparate für Mineralöle, 
Zähigkeitsmesser u. a.); 
Elektrizität (Widerstände, Normalelemente, Strom-, Spannungs-, Leistungsmesser, Elektri- 
zitätszähler, Strom= und Spannungswandler, Frequenz= und Phasenmesser, Kapazitäten, 
Induktivitäten, Wellenmesser; Leitungs-, Widerstands-, Isolationsmaterialien, Dielektrika, 
Installations-Gegenstände; Primärelemente, Akkumulatoren, Generatoren, Motoren, 
Transformatoren u. a.); 
Magnetismus (magnetische Apparate und Materialien); 
Optik (Hefnerlampen und Glühlampen für photometrische Zwecke, Beleuchtungslampen und 
Zubehör, photometrische Apparate; Bestimmung der optischen Konstanten von festen und 
flüssigen Körpern sowie von Linsen, Prismen und dioptrischen Apparaten; Untersuchung 
von Planflächen und Planparallel-Platten, Quarz-Platten und Sachharimetern u. a.). 
Außerdem werden auch Untersuchungen anderer Art ausgeführt, wie die Prüfung von 
Glassorten auf Verwitterbarkeit und das Verhalten gegenüber chemischen Agentien, die Unter- 
suchung von Metallen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit bei der Anfertigung von Apparaten u. dergl. 
§ 2. 
Die Prüfungsanträge sind schriftlich an die Physikalisch-Technische Reichsanstalt — Ab- prfungs. 
teilung II — einzureichen!). Ebenso find alle sonstigen Schreiben, welche Prüfungsarbeiten betreffen, #nträge. 
an die genannte Adresse, nicht an einen Beamten der Reichsanstalt zu richten. 
Die Prüfungsanträge sollen die nötigen Angaben über Art und Umfang der Prüfung ent- 
halten. Gegebenenfalls sind Gebrauchsanweisungen, Zeichnungen, Schaltungsstizzen u. dergl. beizufügen. 
Von dem Eingang der Prüfungsanträge und der zugehörigen Gegenstände wird der Antrag- 
steller benachrichtigt (vgl. 88 6 u. 9). In den Benachrichtigungsschreiben wird bemerkt, daß die 
1) Adresse: Charlottenburg 2, Werner-Siemens-Str. 8—12; Station für Frachtsendungen: Charlottenburg, Güter- 
bahnhof. Telephon: Amt Charlottenburg Nr. 93. -
	        
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