711 Machwerk — Macht.
sachen Zusämmen klauben. mach! MMeyr Erzähl. aus
d. Ries 2, 443; machen — gehen, reisen, landschaftlich
besonders in Mitteldeutschland: nach Berlin, ins aus-
land machen; — Nachahmung französischen Sprach-
gebrauchs in dem kaufmännischen Ausdruck er macht
in leder, in modeartikeln, u. s. w., handelt damit (franz.
saire en Gtohes, Meirbles); in dem allgemeineren das
macht schön (ceela sait beau), und in dem landschaft-
lich oberdeutschen es macht kalt, warm (:6 sait froid):
es macht warm in der nähe der junge Goethe:2, 123.
4) Inf. als Subst.: es ist vergebens mit unserm thun
und machen P Gerhard 19; in der Formel gut machen
baben, leichtes Thun: du hast, sprach cr, gut machen,
du nimmst das dritte weib Logau 1, 84, 15. — In
der Zusammensetzung Machwerk, n. Werk, mit Betonung
des handwerks= oder geschäftsmäßig Verfertigten: spüter
untergeschobenes machwerk Goethe Tagh. 1805.
Machenschaft, k. Art wie etwas gemacht, verfertigt
ist und das so Gemachte: schweizerisches Wort (machen-
schaft, machete Macherei, Vergleich, Kontrakt Stalder),
das in neuester Spr. allgemeiner geworden ist: erschienen
fast sämtliche männer in bequemen kleidern jeder farbe
und machenschaft Keller Werke 8, 167; in weiterem
Sinne = Abmachung, namentlich mit dem Beisinn des
unredlichen oder hinterhältigen: es muszten alle schulden
bezahlt werden und keine machenschaft mit dem fraucn-
vermögen dürfe stattfinden Seldw. 2, 309; unaufhör-
liche intriguen und machenschaften dunkler mächte
Berliner Tagebl. 1886. — Macher, m. der da macht,
arbeitet, verfertigt, mhd. macher, in älterem Nhd. au
mit Umlaut mecher (Luther 8, 150b): pokt .. ist in
unser sprach schöpfer oder macher Aventin 1, 422;
in neuerer Spr. besonders in Zusammenusetzungen,
schuh -, hut-, uhr-, stellmacher u. a., auch = Ver-
anstalter in gelegenheits-, lärmmacher (s. d.); außer-
dem als Ubersctzung des franz. fatseur. er ist bei der
ganzen angelegenbeit der eigentliche macher. — Dazu
Macherlohn, m. n. Lohn eines Verfertigers von Hand-
arbeit.
Macherei, f. Art des Machens, und so Gemachtes
selbst, saetio, saetum. facinus, egolcum Stieler; mit
verächtlichem Beisinne: was ist das für eine macherei?;
ebenso lang, als vor seinen machereien, stellte er sich
vor den bauwerken anderer leute auf Keller Werke
6, 291.
Macht, k. Vermögen, Stärke, Kraft; gemeingerm.
Wort, goth. mahts, altnord. mättr, altengl. meaht, miht,
altsächs. ahd. mhd. maht, Zustandsbildung zu dem goth.
Verbum magan, unserm mögen. Der Plur. mäckte
wird selten durch die schwache Form machten vertreten:
die vereinten wachten Haller 104; wit machten
sprudle quell Gocthe 13, 242. Zunächst in der Bed.
der körperlichen Kraft: meine macht ist schwach uber
meinem seufzen Hiob 23, 2; (er) strengt die letzte macht
der sehnen an Schiller Pegas. im Joche 57; dann
auch — Kraft, Vermögen überhaupt, mit Einschluß des
seelischen oder der Hilfsmittel, über die man verfügt:
facustas mugen, macht Dief.; dasz sie damals die
macht noch nicht batten schöne köstliche ciborig
zu machen Fischart Bienk. 1478; dann tobt im auf-
ruhr jede macht der secle Freytag Fabier 3, 1; in
festen Fügungen: hieb zwei mal in den hals mit aller
macht Judith 13, 9; spieleten fur gott her, aus ganzer
macht 1. Chron. 11, 8; es kommt ein zeit, heiszt fase-
nacht, inn der regiert mit ganzer macht ein planet,
heiszt der Elsässer (nämlich Wein) Garg. 90; lielen
über macht dem nahen gebüsche zu Lessing Juden?;
in älterer Spr. auch verblaßt in ciner verneinenden
Formel: daran ist nicht grosz macht gelegen Fischart
Bienk. 89b (nicht viel); daran ist kleine macht Eulen-
spiegel 40; da ist kein macht au gelegen 84; — ge-
steigert zu dem Begriff der überlegenen Kraft, Gewalt:
Machtfülle — Machtspruch. 712
macht und gwalt. copfa. jus, pollentia Maaler;
formelhaft auch mit anderen verwandten Begriffen:
deiner sünde macht und kraft PGerhard 110; das
gefühl seiner macht und herrlichkeit Goethe 53, 89;
dazu hast du macht und fug 47, 166; in zahlreichen.
Verbindungen, macht haben (Micha 2, 1), einem macht
geben (Luc. 4, 6), macht über einen (Joh. 19, 11), etwas
(Luc. 19, 17), macht zu etwas, etwas zu thun (2. Kön.
18, 20. Matth. 9, 12), in älterer Spr. dafür mit Gen.:
das wir des nicht macht haben 2. Thess. 3, 9; sonst mit
Gen. des Besitzers oder Adjectiven der Zugehörigkeit:
macht gottes, des kaisers, göttliche, obrigkeitliche
macht u. s. w.; freilich stechts nun in meiner macht
nicht mehr Schiller Räub. 5, 2; die kaiserliche macht
auf unkosten der ständischen zu vergröszern Schriften
9, 241; die glieder schienen schon in todes macht
Uhland 129; in präpositionalen Fügungen: aus waser
macht thustu das? Matth. 21, 23; heb deine stim auf
mit macht Jes. 40, 9; den haben sie sich aus eigner
macht zum oberst gesetzt Schiller Wallenst. Lager 11;
sprichwörtlich: macht geht vor recht; da ich . macht
mit macht abwende M. Stuart 1,7; von Unperfön-
lichem: die macht der gewohnheit, leidenschaft, liebe,
vorurteile, der öffentlichen meinung u. s. w.; ihre (der
Sünde) schrecken haben mich mit maeht ergriffen
Grillparzer 9, 201; von Dingen: die macht des
fewrs Weish. Sal. 16, 19; selten in dieser Bed. der
Plur.: mit ungeheuren mächten blicket sie (Liebchen)
wobl in die runde Goethe Div. 3, 17; — Umschreibung
ch des mit Macht Ausgestatteten: wohlthätig ist des feuers
macht (das mächtige Feuer) Schiller Glocke 155; sie
Zwingt jetzt deines scepters macht Ring des Polhykr.;
von Personen: sasz könig Rudolphs heilige macht
Graf v. Habsburg; — macht, bezogen auf ein Kriegs-
heer: der könig zu Syrien versamlet alle seine macht
I. Kön. 20, 1; er war mit könig Friedrichs macht ge-
zogen in die Prager schlacht Bürger Lenore; oder
allgemeiner auf kriegerische Hilfsquellen und darauf
gegründete Gewalt: die herzoge . hatten eine gewisse
macht nöthig, um der äuszern vertheidigung ihrer
provinzen gewachsen zu sein Schiller 9, 233; die
vereinigte macht des kaisers und seines eidams 242;
daher in neuerer Spr. macht — Staat, insofern er sein
Ansehen kriegerisch geltend machen kann: mit diesen
beiden mächten (Frankreich und England) 7, 20; (er
war) mit sämmtlichen potentaten, gröszern und ge-
ringern mächten und gewalten . uchl bekannt ge-
worden Goethe DuW. 10; wie anders, macht gegen
macht, waren einst Heinrich der löwe und kaiser Otto IV.
dem insellande gegenüber getreten Treitschke 3, 537;
freier von einer regierenden Gewalt überhaupt: die
gesetzgebende macht Schiller 3, 522; heute hat eine
unsichtbare macht unser handwerk geadelt Räub. 1, 5;
wenn die obere müchte es so wollen 5, 2; der kennt
cuch nicht, ihr himmlischen müchte Goethe W. Meister
2, 13; mich höhnten finstre wächte Lenau 25. In
der ältern Spr. wacht Zeugungsglied (vgl. gemächt 2):
geschwulst der macht Tabernaemontanus 710.—
Zusammensetzungen: Machtfülle, k. Fülle von Macht
oder Gewalt: dasz .. das deutsche reich in höchster
machtfulle dastaud Bismarck Reden 13, 54. — Macht-
gebot, v. Gebot als Ausfluß der Herrschergewalt. —
Machthaber, m. Inhaber einer Gewalt, besouders Herr-
schergewalt. — Machtkreis, m. Rreis über den eine
Gewalt reicht: sogar die stolze fürstin der Hadria
zwingst du in deinen machtkreis CF Meyer Pesc.
111. — machtlos, ohne Macht; ohne Körperkraft, in
älterer Spr.: ein machtlosz gut gesell Garg. 474;
in neucrer = ohne Gewalt: ein machtloser herrscher;
machtlos steht die mutter zwischen euch Schiller Br.
v. Mess. 142. — Machtspruch, m. Spruch gegen den keine
Widerrede mehr gilt, enenkia desinitiua Sticler. —