Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erblasser) für eine 
* hach dem 1. Januar 1911 entstandene) Wertminderung Ihres 
Grundstücks eine Entschädigung erhalten (8 23)7 " 
Welcher Betrag dieser Entschädigung ist nicht zur 
Beseitigung des Schadens verwendet worden? 
Wer hat die Zahlung der Wertzuwachssteuer übernommen? 
  
C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers). 
17). Befinden sich auf dem Grundstück zur Zeit der Veräußerung 
Bauten, Neubauten oder sonstige dauernde besondere Ver- 
besserungen, die der bisherige Eigentümer oder dessen Eltern 
(Voreltern, Erblasser) während ihrer Besitzzeit vorgenommen 
haben (§ 14 Ziff. 3)7 - 
Welche Aufwendungen haben der bisherige Eigentümer oder 
dessen Eltern (Voreltern, Erblasser) für diese Bauten und Ver- 
besserungen gemacht? 
Für jeden Bau und jede sonstige Verbesserung ist 
der Betrag der Aufwendung und der Zeitpunkt, in welchem 
sie gemacht ist, anzugeben (bei Bauten und Umbauten der 
t 
Zeitpunkt der behördlichen Gebrauchsabnahme und, soweit 
eine solche nicht besteht, der Zeitpunkt der gebrauchs- 
fertigen Herstellung). Die Belege sind tunlichst beizufügen. 
Hierunter sind nicht anzuführen 
a) zur Wiederherstellung von Baulichkeiten verwandte 
Beträge aus Versicherungen, falls die wiederher 
gestellten Baulichkeiten bereits bei dem Erwerbe 
seitens des bisherigen Eigentümers oder seiner Elter 
  
(Voreltern, Erblasser) bestanden, 
b) Aufwendungen, die der laufenden Unterhaltung von 
Baulichkeiten oder der laufenden Bewirtschaftung von 
Grundstücken dienen, 
J) Aufwendungen, die auf Erzeugnisse des Grundstücks, 
Maschinen, Mobiliar, Inventar und dergleichen ge- 
macht sind. 
*)). Hat sich der Wert der Bauten, Umbauten und sonstigen Ver- P 
besserungen (§ 14 Ziffer 3) innerhalb der Besitzzeit im Werte ge.- 
mindert, bejahendenfalls um wieviel? 
4. Welche Aufwendungen, Leistungen und Beiträge haben der bis- 
herige Eigentümer oder seine Eltern (Voreltern, Erblasser) 
während ihrer Besitzzeit für Straßenbauten, andere Verkehrss 
* 2 
Aufwendungen, die vor dem 1 Januar 1885 lie # 
„ . 7 gen, sind auch dann nicht 
anzugeben, wenn der Erwerb vor dem 1. Jannuar 1885 stattgesunden * 
Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind nur die Aufwendungen anzu- 
geben, welche auf das Teilgrundstück entfallen. 
* * 
mannischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten aufzuführen. 
N#D nU » 
Diese Frage ist für bergmännische Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten nicht 
zu beantworten 
Beim Übergange des Bergwerkseigentums find hier insbesondere die berg 
  
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