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II. Berechnung des letzten Grwerbspreises.
1. Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) am... — A
2. Wert des Grundstücks am
3. Davon geht ab Preis — Wert — der nicht seuerpslihtigen Gegensinde
und Lasten gemäß §§ 10, 13 NINI
4............ .B1e1bt Erwerbspreis — —
5. Hinzuzurechnen sind
a) nach § 14 Ziff. 1 als Erwerbskosten 4% des Preisen A .
b) oder die nachgewiesenen Selbstkosten des Erwerbens
F0) nach § 14 Ziff. 2 ausgefallene Forderungen. « -
d) nach § 14 Ziff. 3 Aufwendungen für Bauten und
andere Verbesferungen (abgesehen von denen zu e
— ä V89.
Davon zu 2 fiür Wert-
minderung . .. „ -
Dazu 5 vom Hundrt -
e)nach§14Ziff3weitereAufwendungenfurBautenusw
welche der Steuerpflichtige als Baugewerbetreibender oder
Bauhandwerker selbst ausgeführt hht.. 85
Davon zu kürzen für Wert-
minderng . ....................... -.......... -
bleiitt —
Dazu 15 vom Hundert -
f)nach§14Ziff.4LeistungenfürStraßenbauusw.
nebst Zinsen (§ 14 Ziff. 4 oder § 16)
*- %% von –auf# Jahre 4 .. Jæ
% von.. D é-auf.— Jahre . OD
8) nach § 15 (Verbesserungen von Moor= und Odland)
h) nach § 16 Ziff. 1:
Der Erwerbspreis gemäß Ziff. 4 unddie Hinzurech-
mungen gemäs Ziff. 5 a, b, c, d, e und g betragen
für das 3Nr 2
Mi sind hinzuzurechnen
a) 2½ % nn„; 8
fü.. volle Kalenderjahre .. - -
E)beiunbebautenGrundstucken
20Z0von...................... A & fr -
volle Kalenderjahre — ermäßigt auf die Hälfte —
70) bei bebauten Grundstücken
1 /2 % von AMA M für
volle Kalenderjahre -
Summe der Anrechnungen 2
6.. . . Summe des für die Berechnung maßgebenden Erwerbspreises 1—