13.
14.
— 1-3 —
oder 5½% des Erwerbspreises, wie er sich unter Berück-
der Zu= und Abrechnungen berechnet.
sichtigung »
Die Steuer beträgt daher nach § 28 Abs. 1 % der
WVertsteigerung (Ziffer 11) vndder 9
Sie ermäßigt sich nach 9 28 Abs. 2 7*
für J Jahre um 1% = .........—................ M —*
für Jahre um weitere 12% — -..-.................... -......... -
Die Steuer beträgt hiernach . . . ..............--·........ -6··«J?f
Die dem Steuerbescheide zu Grunde liegende Berechnung weicht von den Angaben der Zu—
wachssteuererklärung in folgenden Punkten ab: